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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 3 StPO vom 2023

Art. 3 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 3 2. Kapitel: Grundsätze des Strafverfahrensrechts Achtung der Menschenwürde und Fairnessgebot

1 Die Strafbehörden achten in allen Verfahrensstadien die Würde der vom Verfahren betroffenen Menschen.

2 Sie beachten namentlich:

  • a. den Grundsatz von Treu und Glauben;
  • b. das Verbot des Rechtsmissbrauchs;
  • c. das Gebot, alle Verfahrensbeteiligten gleich und gerecht zu behandeln und ihnen rechtliches Gehör zu gewähren;
  • d. das Verbot, bei der Beweiserhebung Methoden anzuwenden, welche die Menschenwürde verletzen.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 3 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB190371Fahrlässige KörperverletzungSchuldig; Beschuldigte; Digten; Privatkläger; Beschuldigten; Gerüst; Schacht; Berufung; Unfall; Schachtloch; Erfahren; Urteil; Privatklägers; Stellt; Abdeckung; Antwort; Vorinstanz; Gemäss; Staatsanwalt; Verteidigung; Anklage; Kosten; Hätte; Aussage; Staatsanwaltschaft; Verfahren
    ZHSB180350Bandenmässiger DiebstahlSchuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Digten; Schuldigten; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Aussage; Recht; Anklage; Aussagen; Einvernahme; Urteil; Diebstahl; Berufung; Dossier; Gungen; Sichergestellt; Polizeiliche; Amtlich; Teilnahme; Landes; Anklagesachverhalt; Freiheitsstrafe; Beschuldigte; Kantons
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2018.289Verweigerung der bedingten EntlassungBeschwerde; Beschwerdeführer; Entlassung; Bedingte; Recht; Recht; Vollzug; Urteil; Legal; Legalprognose; Schweiz; Urteil; Alkohol; Beschwerdeführers; Vollzug; Bedingten; Verhalten; Faktor; Behörde; Delikte; Vorleben; Therapie; Positiv; Günstige; Vorinstanz; Prognose; Gericht; Verfügung; Rechtsanwalt
    BSSB.2021.27 (AG.2021.364)Rechtzeitigkeit der BerufungsanmeldungBerufung; Schuldig; Berufungsklägerin; Verhandlung; Verfahren; Werden; Person; Entscheid; Erhalten; Bundesgericht; Schwer; Zustellung; Gericht; Strafsachen; Februar; Verfahrens; Unentschuldigt; Schreiben; Beschuldigte; Sprach; Einzelgericht; Spreche; Sendung; Führt; Persönlich; Stellt; Könne; Erscheine; Zurück; Einsprache
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 439 (6B_282/2021)
    Regeste
    Art. 91 Abs. 2 lit. b, Art. 31 Abs. 2 und Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG , Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV , Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA , Art. 12 Abs. 2 StGB ; Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz. Die in Art. 2 Abs. 2 VRV festgelegte Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr sowie der für einen entsprechenden Nachweis im Blut des Fahrzeuglenkers in Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA festgesetzte Bestimmungsgrenzwert von 1,5 µg/L liegen im Rahmen der delegierten Rechtsetzungsbefugnisse des Bundesrats resp. des Bundesamts für Strassen und sind nicht unhaltbar (E. 3).
    Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Cannabis; Grenzwert; Strassen; ASTRA; Vorinstanz; Täter; Recht; Tatbestand; Bundesrat; Hinweis; Bundesgericht; VSKV-ASTRA; Fahrunfähigkeit; Strassenverkehr; Verordnung; Tatbestands; Anklage; Subjektiv; Hinweisen; Erfolg; Eventualvorsatz; Fahrfähigkeit; Substanz; Subjektive; Alkohol; Fahrzeug
    147 IV 479 (6B_379/2020)
    Regeste
    Art. 70 Abs. 1, 2 und 5, Art. 71 Abs. 1, Art. 322 septies Abs. 1 StGB ; aktive Bestechung; Umfang der Einziehung bei der blossen Beeinflussung von Ermessensentscheiden; Durchgriff. Der Erlös aus einem durch Bestechung zustande gekommenen Rechtsgeschäft unterliegt grundsätzlich der Einziehung. Unerheblich ist, dass das durch Korruptionszahlungen begünstigte Rechtsgeschäft eine objektiv legale Leistung zum Inhalt hatte (E. 6.3.2).
    Bestechung; Beschwerde; Vertrag; Recht; Zahlung; Beschwerdeführer; Einziehung; Recht; Vertrags; Petrobras; Bestechungszahlung; Vorinstanz; Gesellschaft; Ermessen; Möge; Bestechungszahlungen; Vermögens; Wäre; Gesellschaften; Korruption; Deliktisch; Ersatz; Ersatzforderung; Vermögenswert; Deliktische; Urteil; Bohrschiff; Schloss; Vermögenswerte

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2022.225Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstand; Beschluss; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Ziffer; Staatsanwalt; StBOG; Gericht; Partei; Stellungnahme; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kommentar; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Erwähnt
    BV.2022.35Beschwer; Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Verfahren; Bundes; Partei; Beschwerdekammer; Parteien; Geführte; Verfahrens; Beantragt; Beschwerdeführer; Einstellung; Standslosigkeit; Verfahrens; Beschwerden; Anträge; Beantrage; Geführten; Trennen; Beantragte; Rechtsanwalt; Bundesstrafgerichts; Vorliegenden; Abzuschreiben; Weiterzuführen; Abzutrennen

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    WOHLERS Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
    WOHLERSBasler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2014
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