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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 298a ZGB vom 2023

Art. 298a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 298a I. Gemeinsame Erklärung der Eltern (1)

1 Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und anerkennt der Vater das Kind oder wird das Kindesverhältnis durch Urteil festgestellt und die gemeinsame elterliche Sorge nicht bereits im Zeitpunkt des Urteils verfügt, so kommt die gemeinsame elterliche Sorge aufgrund einer gemeinsamen Erklärung der Eltern zustande.

2 In der Erklärung bestätigen die Eltern, dass sie:

  • 1. bereit sind, gemeinsam die Verantwortung für das Kind zu übernehmen; und
  • 2. sich über die Obhut und den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile sowie über den Unterhaltsbeitrag für das Kind verständigt haben.
  • 3 Vor der Abgabe der Erklärung können sich die Eltern von der Kindesschutzbehörde beraten lassen.

    4 Geben die Eltern die Erklärung zusammen mit der Anerkennung ab, so richten sie sie an das Zivilstandsamt. Eine spätere Erklärung haben sie an die Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes zu richten.

    5 Bis die Erklärung vorliegt, steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu.

    (1) Eingefügt durch Ziff. I 4 des BG vom 26. Juni 1998 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013 (Elterliche Sorge), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 357; BBl 2011 9077).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 298a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPQ220070Gemeinsame elterliche SorgeBeschwerde; Beschwerdeführer; Sorge; Elterliche; Gemeinsame; Beschwerdegegnerin; Kindes; Elterlichen; Eltern; Entscheid; Beschwerdeführers; Bezirk; Vorinstanz; Antrag; Gemeinsamen; Kinder; Bezirksrat; Dietikon; Setze; Recht; Verhältnis; Geburt; Verfahren; Kindeswohl; Sorgerecht; Urteil; Partei; Vater; Kanton; Inkrafttreten
    ZHPQ190034KindesschutzmassnahmenMutter; Pflege; Eltern; Kindes; Winterthur; Pflegefamilie; Entscheid; Beistand; Beschwerde; Recht; Vater; Institution; Positiv; Bezirksrat; Dispositiv; Mutter-Kind; Besuch; Ziffer; Eintritt; Rich; Zürich; Andelfingen; Verfahren; Untergebracht; Kindesvertreterin; Unterbringung; Adresse; Mutter-Kind-Institution; Aufenthalt
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2018.327KindesschutzmassnahmenKinder; Kindsvater; Beschwerde; Kindsmutter; Obhut; Sorge; Vorinstanz; Kindes; Eltern; Gemeinsame; Elterliche; Entscheid; Beschwerdeführer; Mutter; Gemeinsamen; Verfahren; Antrag; Kindsvaters; Obhuts; Regelung; Besuchs; Verhältnis; Familie; Recht; Verfahrens; Elterlichen; Probleme; Verhältnisse; Kindern
    SOVWBES.2016.278gemeinsame elterliche SorgeBeschwerde; Sorge; Beschwerdeführer; Elterliche; Gemeinsame; Kindes; Entscheid; Recht; Kindsvater; Elterlichen; Sorgerecht; Verwaltungsgericht; Verfahren; Schweiz; Solothurn; Beweis; Beschwerdeführers; Kontakt; Partei; Antrag; Kinder; Aufenthalt; Gemeinsamen; Besuch; Persönlichen; Region; Eltern; Verkehr; Beziehung; Unentgeltliche
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    C-1853/2008RenteSorge; Beschwerde; Erziehung; Erziehungsgutschrift; Beschwerdeführer; Eltern; Erziehungsgutschriften; Verheiratet; Elterliche; Anspruch; Recht; Anrechnung; Sorgerecht; Unverheiratet; Unverheiratete; Schweiz; Gemeinsame; Deutschland; Schweizer; Tochter; Altersrente; Sexies; Einkommen; Schweizerischen; Einsprache; Partei; Verheirateten; Zustand
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