E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 298a StPO vom 2023

Art. 298a Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 298a Begriff

1 Verdeckte Fahndung liegt vor, wenn Angehörige der Polizei im Rahmen kurzer Einsätze in einer Art und Weise, dass ihre wahre Identität und Funktion nicht erkennbar ist, Verbrechen und Vergehen aufzuklären versuchen und dabei insbesondere Scheingeschäfte abschliessen oder den Willen zum Abschluss vortäuschen.

2 Verdeckte Fahnderinnen und Fahnder werden nicht mit einer Legende im Sinne von Artikel 285a ausgestattet. Ihre wahre Identität und Funktion wird in den Verfahrensakten und bei Einvernahmen offengelegt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 298a Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200370Versuchte sexuelle Handlungen mit KindernSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorinstanz; Sexuelle; Urteil; Handlung; Kinder; Rechts; Staatsanwalt; Digung; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Handlungen; September; Zürich; Portugal; Kosten; Nehmen; Schweiz; Sexuellen; Amtlich; Landes; Kindern; Amtliche; Gemäss; Berufungserklärung; Tätigkeit
ZHSB160440Versuch sexuelle Handlungen mit Kindern etc.Schuldi; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verdeckte; Handlung; Handlungen; Fahnder; Bundes; Sexuellen; Verdeckten; Kinder; Sicht; Bundesgericht; Berufung; Kindern; Recht; Urteil; Amtlich; Verteidigung; Amtliche; Versuchte; Vorinstanz; Versuchten; Beschwerde; Fahnders; Staatsanwalt; Verfahren; Zürich
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.245 (AG.2021.114)Verfügung vom 22. August 2020 (BGer-Nr. 2C_329/2021 vom 21. September 2021)Rekurrentin; Rekurs; August; Entscheid; Oktober; Angefochtene; Entsendung; Interesse; Kosten; Vorliege; Liegen; Aktuell; Umstände; Verwaltungsgericht; Liegende; Aktuelle; Angefochtenen; Vorliegende; September; Arbeit; Werden; Hauptsache; Rekursbegründung; Meldung; Verfahren; Rechtsschutzinteresse; Rekursverfahren; Verfügung; Gericht; Einsätze
BSSB.2018.103 (AG.2019.387)versuchter Betrug und versuchte GeldwäschereiBerufung; Berufungskläger; Täter; Betrug; Werden; Halten; Schweiz; Delikt; Gemäss; Urteil; Polizei; Rechts; Person; Liegen; Betrugs; Anklage; Berufungsklägers; Geldwäscherei; Welche; Möglich; Stellt; Besondere; Landes; Übergabe; Hätte; Delikts; Berufungsverhandlung; Gleich; Verfahren; Erhalten
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz