Art. 293b 2. Provisorischer Sachwalter (1)
1 Zur näheren Prüfung der Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrages setzt das Nachlassgericht einen oder mehrere provisorische Sachwalter ein. Artikel 295 gilt sinngemäss.
2 In begründeten Fällen kann von der Einsetzung eines Sachwalters abgesehen werden.
(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS160030 | Nachlassstundung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Sachwalter; Provisorische; Frist; Gericht; Sachwalterin; Nachlassstundung; Kostenvorschuss; Vorinstanz; Provisorischen; Entscheid; Konkurs; Bezirksgericht; Hinwil; Darlehen; Vorschuss; Urteil; Honorar; Rechtsanwalt; Stundung; Zustellung; Sachwalters; Gläubiger; Sanierung; Verfahren; SchKG; Einstweilen |
GR | KSK 2021 13 | provisorische Nachlassstundung | Beschwerde; Führe; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Provisorische; Nachlassstundung; Sanierung; Gesuch; Entscheid; Schuld; Konkurs; Schaden; Könne; Offensichtlich; Würde; Beschwerdeführers; Aussicht; Müsse; Wahrscheinlich; Verkauf; Gelten; Prättigau/Davos; Regionalgericht; Stundung; Weiter; Rechtsöffnung; Führt; Grundpfand; Könnte |