Art. 292 SCC from 2025

Art. 292 Contempt official orders
Any person who fails to comply with an official order that has been issued to him by a competent authority or public official under the threat of the criminal penalty for non-compliance in terms of this Article shall be liable to a fine.
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Art. 292 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RV230005 | Vollstreckbarerklärung | Gesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegner; Vollstreckbarerklärung; Vollstreckung; Entscheid; Massnahme; Sicherung; Zuständigkeit; Sicherungs; LugÜ-; Exequatur; Beschwer; Sicherungsmassnahme; Gesuchstellerinnen; Schweiz; LugÜ-Hofmann/; Zwang; LugÜ-Hofmann/Kunz; Sicherungsmassnahmen; Zwangs; Urteil; Zwangsvollstreckung; Exequaturverfahren; Massnahmeentscheid; Vorinstanz |
ZH | LY240012 | Ehescheidung auf Klage (Kindesschutzmassnahmen / Vollstreckungsmassnahmen) | Kinder; Besuch; Berufung; Kindes; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Kindern; Kontakt; Verfahren; Entscheid; Massnahme; Verfügung; Kindesschutz; Massnahmen; Kindesschutzmassnahme; Anträge; Kindesschutzmassnahmen; Gesuch; Kindeswohl; Eltern; Eingabe; Parteien; Besuchsbegleitung; Weisung; Besuche; Bezirksgericht; Scheidung; Verfahren; Besuchsrecht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB140005 | Aufsichtsbeschwerde | Aufsicht; Aufsichts; Aufsichtsbeschwerde; Beschwerdegegner; Recht; Eingabe; Entscheid; Verfahren; Obergericht; Gericht; Verfahren; Urteil; Rechtsmittel; Bezirksgericht; Verwaltungskommission; Aufsichtsbehörde; Bezirksgerichts; Verfahrens; Begründung; Obergerichts; Verfahrens; Berufung; Protokoll; Frist; Kantons; Gerichtsschreiber; Hauser/Schweri/Lieber; Anzeige; Beschwerdeführers; Sinne |
ZH | VB120016 | Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid | Recht; Beschwerde; Verfahren; Gemeindeammann; Entscheid; Urteil; Obergericht; Horgen; Aufsicht; Gericht; Pächter; Gemeindeammannamt; Ausweisung; Wohnhaus; Zivil; Mietgericht; Verfahrens; Assek; Kanton; Kantons; Assek-Nr; Vorinstanz; Vollstreckung; Aufsichtsbeschwerde; Einzelgericht; Rechtskraft; Bezirksgericht; Verpächter; Strasse |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 V 441 (8C_752/2013) | Art. 8 ff. AVIG; Art. 93 Abs. 1 SchKG; beschränkte Pfändung von Arbeitslosentaggeldern. Das für einen ganzen Kalendermonat von der Zwangsvollstreckungsbehörde im Rahmen einer Lohnpfändung festgesetzte betreibungsrechtliche Existenzminimum darf von der Arbeitslosenkasse nicht pro rata temporis auf den Zeitraum des innerhalb einer Kontrollperiode (Kalendermonat) zustehenden Arbeitslosentaggeldanspruchs umgerechnet werden. Eine solche Abschöpfung des Ersatzeinkommens unterhalb des betreibungsrechtlich fixierten Existenzminimums zuhanden des Betreibungsamtes ist nicht rechtens (E. 3). | Existenzminimum; SchKG; Betreibungs; Arbeitslosenkasse; Existenzminimums; Arbeitslosenentschädigung; Betrag; Zwangsvollstreckung; Arbeitslosenversicherung; Betreibungsamt; Schuldner; Kalendermonat; Leistungen; Abzug; Konkurs; Zwangsvollstreckungsbehörde; Lohnpfändung; Verfügung; Verwaltung; Höhe; Einkommen; Arbeitslosentaggeld; Pfändung; Bruttotaggeld; Vorinstanz; ürde |
124 IV 64 | Art. 199 StGB (unzulässige Ausübung der Prostitution); Art. 292 StGB (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen); § 328c StPO/ZH (Androhung der Ungehorsamsstrafe für den Fall der Wiederholung einer bloss mit Busse bedrohten Übertretung); Widerhandlung gegen den Beschluss des Zürcher Stadtrates über die Strassenprostitution. Art. 199 StGB droht als Blankettstrafnorm bundesrechtlich einheitlich Haft oder Busse für Widerhandlungen gegen kantonale und kommunale Vorschriften über die Ausübung der Prostitution im Sinne dieser Bestimmung an. Art. 199 StGB erfasst auch Widerhandlungen gegen Vorschriften, die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens bereits bestanden haben (E. 2). Soweit der Beschluss des Zürcher Stadtrates Vorschriften über Ort, Zeit oder Art der Ausübung der Prostitution enthält, fallen Zuwiderhandlungen unter den Anwendungsbereich von Art. 199 StGB (E. 4c). | Verfügung; Vorschrift; Vorschriften; Stadt; Prostitution; Ungehorsam; Busse; Ausübung; Ungehorsams; Sinne; Stadtratsbeschluss; Strassen; Strassenprostitution; Kanton; Richter; Zuwiderhandlung; Wiederholung; Übertretung; Zürcher; Kantone; Zuwiderhandlungen; Wiederholungsfall; Stadtratsbeschlusses; Überweisung; Bestrafung; Drohung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-1575/2017 | Bahninfrastruktur | Plangenehmigung; Vorinstanz; Verfügung; Installations; Eisenbahn; Verfahren; Recht; Bahnhof; Eisenbahnanlage; Einsprache; Erlenbach; Anlage; Parteien; Recht; Urteil; Beschwerdegegner; Parteientschädigung; Plangenehmigungsgesuch; Verfügungsdispositiv; Projekt; Entschädigung; Installationsplatz; Baute; Lärm; Plangenehmigungsverfahren; Sinne; Bewilligung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Flachsmann | Kommentar StGB | 2013 |
Andreas Donatsch | 19. Aufl. | 2013 |