Art. 290 CCS dal 2025

Art. 290 Esecuzione
1 Se il padre o la madre non adempie l’obbligo di mantenimento, un ufficio specializzato designato dal diritto cantonale aiuta in maniera adeguata e gratuitamente il figlio o l’altro genitore che ne faccia richiesta a ottenere l’esecuzione della pretesa di mantenimento.
2 Il Consiglio federale definisce le prestazioni di aiuto all’incasso..
(1) Nuovo testo giusta la cifra I della LF del 20 mar. 2015 (Mantenimento del figlio), in vigore dal 1° gen. 2017 (RU 2015 4299; FF 2014 489).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 290 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RD180001 | Anweisung an den Schuldner (unentgeltliche Rechtspflege) | Recht; Verfahren; Gesuch; Vorinstanz; Rechtspflege; Rechtsverbeiständung; Notwendigkeit; Rechtsvertreter; Rechtsbeistand; Entscheid; Schuldner; Schuldneranweisung; Mittellosigkeit; Kanton; Verfügung; Person; Bestellung; Beschwerdeverfahren; Gericht; Akten; Rechtsprechung; Gesuchs; Gewährung; Alimentenhilfe; Anträge; Feststellung; Schwierigkeiten |
ZH | RT120048 | Rechtsvertretung im Rechtsöffnungsverfahren durch Mitarbeitende des Amts für Jugend- und Berufsberatung Kanton Zürich, Alimentenhilfe | Kanton; Recht; Jugend; Inkasso; Vertreter; Vertretung; Vertreterin; Unterhalt; Gläubiger; Berufsberatung; Gläubigerin; Verfahren; Alimentenhilfe; Bundesgericht; Kantons; Rechtsöffnung; Entscheid; Inkassohilfe; Amtes; Gericht; Vertretungsbefugnis; SchKG; Urteil; Verfügung; Bezirksgericht; Horgen; Eigenschaft; Prozessbevollmächtigte |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2018.152 | Alimentenbevorschussung | Recht; Oberamt; Unterhalt; Gesuch; Alimente; Fragebogen; Unterlagen; Alimentenbevorschussung; Anspruch; Bevorschussung; Thal-Gäu; Urteil; Verwaltungsgericht; Rechtspflege; Beschwerde; Kindes; Lüthi; Verfahren; Sachbearbeiterin; Unterhaltsbeiträge; Steuerveranlagung; Rechtsanwalt; Verfügung |
SO | VWBES.2018.124 | Alimentenbevorschussung | Scheidung; Unterhalt; Recht; Eheschutz; Alimente; Scheidungsurteil; Bevorschussung; Unterhaltsbeiträge; Kindes; Schweiz; Alimentenbevorschussung; Oberamt; Verfügung; Olten-Gösgen; Verwaltungsgericht; Kindesunterhalt; Eheschutzmassnahme; Urteil; Mazedonien; Scheidungsverfahren; Gericht; Beschwerde; Tochter; Kanton; Solothurn; Vorinstanz; Kinder; Schweizerische |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 482 (5A_338/2013) | Art. 292 Abs. 1 ZPO; Wechsel zur Scheidung auf gemeinsames Begehren. Verlangt der beklagte Ehegatte zwar die Abweisung des vor zweijähriger Trennungsfrist eingereichten Scheidungsbegehrens, macht er aber seinerseits eine Scheidungsklage anhängig, so dokumentiert er seinen Scheidungswillen im Sinn von Art. 292 Abs. 1 lit. b ZPO (E. 3). | Scheidung; Ehegatte; Scheidungsklage; Verfahren; Urteil; Begehren; Ehemann; Gericht; Brugg; Einhaltung; Ehefrau; Bezirksgericht; Ausdruck; Bundesgericht; Ehegatten; Kommentar; Zustimmung; Abweisung; Sachverhalt; Trennung; Frist; Klage; Vorschriften; Rechtsprechung; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Verhältnis |
111 II 2 | Ernennung eines Beistandes zur Vertretung eines ausserehelich geborenen Kindes bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruches gegenüber seinem Vater (Art. 308 Abs. 2 ZGB). - In der Situation des ausserhalb der Ehe geborenen Kindes ist die Mithilfe eines Beistandes in der Regel insofern nötig, als es darum geht, eine vertragliche oder allenfalls gerichtliche Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen zu erwirken, damit diese gegen den Vater vollstreckt werden können (E. 2a). - Voraussetzungen, unter denen in einem solchen Fall von der Bestellung eines Beistandes abgesehen werden kann (E. 2b). - Die Rüge, die vormundschaftlichen Behörden hätten einen Obhutsvertrag zu Unrecht nicht als Unterhaltsvertrag im Sinne von Art. 287 Abs. 1 ZGB betrachtet, kann nicht mit Berufung erhoben werden (E. 3). | Kinde; Unterhalt; Kindes; Beistand; Eltern; Obhut; Beruf; Berufung; Vater; Vormundschaftsbehörde; Beistandes; Vertrag; Beistands; Sinne; Beistandschaft; Berufungsklägerin; Vereinbarung; Konkubinatsverhältnis; Situation; Bestellung; Obhutsvertrag; Unterhaltsvertrag; Genehmigung; Kantons; Kindeswohl; Unterhaltsbeiträge; Verhältnis; Regel |