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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 288SCC from 2023

Art. 288 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 288 (1)

(1) Repealed by No I 1 of the FA of 22 Dec. 1999, with effect from 1 May 2000 (Revision of the Criminal Law on Corruption; AS 2000 1121; BBl 1999 5497).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
110 Ib 173Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG). Gegenrechtsprinzip (E. 3a). Grundsatz der Spezialität (E. 3b). Formerfordernisse gemäss Art. 28 IRSG (E. 4). Beidseitige Strafbarkeit (E. 5). Kein Anwendungsfall von Art. 2 IRSG (E. 6). Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Rechtshilfe; Ersuchen; Staat; Mexikanische; Behörde; Mexikanischen; Recht; Bundesamt; Behörden; Pemex; Schweiz; Verfahren; Handlung; Ersuchende; Mexiko; Handlungen; Verfügung; Sachverhalt; Ersuchenden; Staatsanwaltschaft; Sachen; Beschwerdeführern; Ersucht; Zusicherung; Spezialität

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2019.27Entscheid über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte (Art. 267 StPO). Entschädigung von Dritten (Art. 434 i.V.m. Art. 433 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Bestechung; Vertrag; Vermögens; Petrobras; Bohrschiff; Recht; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vertrags; Urteil; Zusammenhang; Konto; Direktor; Recht; Geldwäscherei; Verfahren; Schweiz; Zahlung; Beschwerdeführers; Einziehung; Ersatz; Bohrschiffe; Gesellschaft; Direktoren; Amtsträger; Ersatzforderung
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