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Code pénal suisse (CPS)

Art. 288 CPS de 2023

Art. 288 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 288 (1)

(1) Abrogé par le ch. I 1 de la LF du 22 déc. 1999 (Révision du droit pénal de la corruption), avec effet au 1er mai 2000 (RO 2000 1121; FF 1999 5045).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
110 Ib 173Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG). Gegenrechtsprinzip (E. 3a). Grundsatz der Spezialität (E. 3b). Formerfordernisse gemäss Art. 28 IRSG (E. 4). Beidseitige Strafbarkeit (E. 5). Kein Anwendungsfall von Art. 2 IRSG (E. 6). Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Rechtshilfe; Ersuchen; Staat; Mexikanische; Behörde; Mexikanischen; Recht; Bundesamt; Behörden; Pemex; Schweiz; Verfahren; Handlung; Ersuchende; Mexiko; Handlungen; Verfügung; Sachverhalt; Ersuchenden; Staatsanwaltschaft; Sachen; Beschwerdeführern; Ersucht; Zusicherung; Spezialität

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2019.27Entscheid über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte (Art. 267 StPO). Entschädigung von Dritten (Art. 434 i.V.m. Art. 433 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Bestechung; Vertrag; Vermögens; Petrobras; Bohrschiff; Recht; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vertrags; Urteil; Zusammenhang; Konto; Direktor; Recht; Geldwäscherei; Verfahren; Schweiz; Zahlung; Beschwerdeführers; Einziehung; Ersatz; Bohrschiffe; Gesellschaft; Direktoren; Amtsträger; Ersatzforderung
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