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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 284 CCP de 2024

Art. 284 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art.? 284 Surveillance des relations bancaires Principe

À la demande du ministère public, le tribunal des mesures de contrainte peut autoriser la surveillance des relations entre une banque ou un établissement similaire et un prévenu, dans le but d’élucider des crimes ou des délits.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2011.3Edition (Art. 265 Abs. 3 StPO); Geheimhaltungspflicht (Art. 73 Abs. 2 StPO).Beschwer; Beschwerde; Edition; Verfügung; Recht; Bundesstrafgericht; Angefochten; Hinweis; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Bundesanwaltschaft; Beschwerdekammer; Angefochtenen; Herausgabe; Bundesstrafgerichts; Zwangsmassnahme; Verfahrens; Gericht; Verbot; Prozessrechts; Über; Mitteilungsverbot; Basel; Entscheid; Bestehende; Beschlagnahme; Entscheide; Verfahren
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