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Code de procédure civile (CPC)

Art. 282 CPC de 2023

Art. 282 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 282 Contributions d’entretien

1 La convention ou la décision qui fixent des contributions d’entretien doivent indiquer:

  • a. les éléments du revenu et de la fortune de chaque époux pris en compte dans le calcul;
  • b. les montants attribués au conjoint et ? chaque enfant;
  • c. le montant nécessaire pour assurer l’entretien convenable du crédirentier dans le cas où une augmentation ultérieure de la rente a été réservée;
  • d. si et dans quelle mesure la rente doit être adaptée aux variations du coût de la vie.
  • 2 Lorsque le recours porte sur la contribution d’entretien allouée au conjoint, la juridiction de recours peut également réexaminer les contributions d’entretien allouées aux enfants, même si elles ne font pas l’objet du recours.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 282 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLY190043Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Beklagten; Recht; Woche; Wochen; Suchsrecht; Vorinstanz; Kinder; Besuch; Ferien; Eltern; Parteien; Betreuung; Tochter; Besuchsrecht; Freitag; Suchsrechts; Wochenende; Schul; Unterhalt; Kindes; Pensum; Berufung; Einkommen; Recht; Elternteil; Ziffer
    ZHLC190023EhescheidungScheidung; Recht; Berufung; Partei; Parteien; Vorinstanz; Verfahren; Klagte; Beklagten; Gericht; Urteil; Berufungsinstanz; Unentgeltliche; Scheidungsvereinbarung; Vereinbarung; Anhörung; Berufungsschrift; Gemeinsame; Hauptverhandlung; Entscheid; Rechtsbegehren; Begehren; Verfahrens; Unterhalt; Einigung; Unterzeichnung; Rechtspflege; Scheidungsklage
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSZB.2020.41 (AG.2021.148)GetrenntlebenEhefrau; Berufung; Kinder; Ehemann; Entscheid; Unterhalt; Ehegatte; Zivilgericht; Unterhalts; Angefochten; Ehegatten; Monatlich; Betreuung; Partei; Oktober; Einkommen; Bedarf; Werden; Betreuungs; Angefochtener; Kosten; Monatliche; Januar; Gericht; Parteien; Nettoeinkommen; Beantragt; Familienrechtliche; Verfahren; Berufungsverfahren
    BSZB.2021.8 (AG.2021.417)Scheidung (BGer 5A_767/2021 vom 20. Dezember 2021)Berufung; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Entscheid; Zivilgerichts; Scheidung; Partei; Berufungsbeklagten; Gemäss; Unterhalts; Gericht; Februar; Zivilgerichtsakten; Parteien; Vorliegend; Einkommen; Eheliche; Nacheheliche; Liegende; Vorliegende; Vereinbarung; Werden; Vermögen; Appellation; Ehelichen; Appellationsgericht; Steuererklärung; Nachehelichen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 III 474 (5A_778/2018)Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5). Scheidung; Beschwerde; Unterhalt; Vereinbarung; Beschwerdeführerin; Ehevertrag; Parteien; Eheliche; Appellation; Einkommen; Nacheheliche; Beschwerdegegner; Ehegatte; Scheidungsvereinbarung; Appellationsgericht; Ehegatten; Gericht; Nachehelichen; Urteil; Genehmigung; Entscheid; Recht; Scheidungsfolgen; Zeitpunkt; Genehmigt; Ehevertrags; Antizipierte; Ziffer; Vorinstanz; Dokumentation
    135 III 633 (5A_428/2009)Art. 928 ZGB; Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern. Voraussetzung der Ansprüche gemäss Art. 928 Abs. 2 ZGB ist die Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement, die ein hindernisfreies und sicheres Überfliegen und Landen mit Hängegleitern bezüglich der dafür vorgesehenen Grundstücke gewährleistet, kann verbotene Eigenmacht ausschliessen. Prüfung des Ausschlusses im konkreten Fall (E. 3-5). Besitz; Besitzes; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Landeplatz; Hängegleiter; Grundstücke; Landen; Hängegleitern; Klage; Start; Verboten; Eigenmacht; Eigentumsbeschränkung; Überfliegen; Besitzesstörung; öffentlich-rechtliche; Zonen; Hindernisfreihaltefläche; Eigentümer; Voraussetzung; Duldungs; Gemeinde; Verbotene; Auslegung; Delta; Störung; Kantonsgericht; Besitzer
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