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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 282 CPC dal 2023

Art. 282 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 282 Contributi di mantenimento

1 La convenzione o la decisione che fissa contributi di mantenimento deve menzionare:

  • a. quali elementi del reddito e della sostanza di ciascun coniuge sono stati presi in considerazione per il calcolo;
  • b. quale importo è assegnato al coniuge e a ciascun figlio;
  • c. quale importo manca per coprire il debito mantenimento del coniuge avente diritto, qualora sia fatto salvo un successivo aumento della rendita;
  • d. se e in quale misura la rendita deve essere adattata alle variazioni del costo della vita.
  • 2 Se è impugnato il contributo di mantenimento per il coniuge, l’autorit? giudiziaria superiore può nuovamente statuire, ancorché non controversi, sui contributi di mantenimento dei figli.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 282 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLY190043Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Beklagten; Recht; Woche; Wochen; Suchsrecht; Vorinstanz; Kinder; Besuch; Ferien; Eltern; Parteien; Betreuung; Tochter; Besuchsrecht; Freitag; Suchsrechts; Wochenende; Schul; Unterhalt; Kindes; Pensum; Berufung; Einkommen; Recht; Elternteil; Ziffer
    ZHLC190023EhescheidungScheidung; Recht; Berufung; Partei; Parteien; Vorinstanz; Verfahren; Klagte; Beklagten; Gericht; Urteil; Berufungsinstanz; Unentgeltliche; Scheidungsvereinbarung; Vereinbarung; Anhörung; Berufungsschrift; Gemeinsame; Hauptverhandlung; Entscheid; Rechtsbegehren; Begehren; Verfahrens; Unterhalt; Einigung; Unterzeichnung; Rechtspflege; Scheidungsklage
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSZB.2020.41 (AG.2021.148)GetrenntlebenEhefrau; Berufung; Kinder; Ehemann; Entscheid; Unterhalt; Ehegatte; Zivilgericht; Unterhalts; Angefochten; Ehegatten; Monatlich; Betreuung; Partei; Oktober; Einkommen; Bedarf; Werden; Betreuungs; Angefochtener; Kosten; Monatliche; Januar; Gericht; Parteien; Nettoeinkommen; Beantragt; Familienrechtliche; Verfahren; Berufungsverfahren
    BSZB.2021.8 (AG.2021.417)Scheidung (BGer 5A_767/2021 vom 20. Dezember 2021)Berufung; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Entscheid; Zivilgerichts; Scheidung; Partei; Berufungsbeklagten; Gemäss; Unterhalts; Gericht; Februar; Zivilgerichtsakten; Parteien; Vorliegend; Einkommen; Eheliche; Nacheheliche; Liegende; Vorliegende; Vereinbarung; Werden; Vermögen; Appellation; Ehelichen; Appellationsgericht; Steuererklärung; Nachehelichen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 III 474 (5A_778/2018)Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5). Scheidung; Beschwerde; Unterhalt; Vereinbarung; Beschwerdeführerin; Ehevertrag; Parteien; Eheliche; Appellation; Einkommen; Nacheheliche; Beschwerdegegner; Ehegatte; Scheidungsvereinbarung; Appellationsgericht; Ehegatten; Gericht; Nachehelichen; Urteil; Genehmigung; Entscheid; Recht; Scheidungsfolgen; Zeitpunkt; Genehmigt; Ehevertrags; Antizipierte; Ziffer; Vorinstanz; Dokumentation
    135 III 633 (5A_428/2009)Art. 928 ZGB; Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern. Voraussetzung der Ansprüche gemäss Art. 928 Abs. 2 ZGB ist die Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement, die ein hindernisfreies und sicheres Überfliegen und Landen mit Hängegleitern bezüglich der dafür vorgesehenen Grundstücke gewährleistet, kann verbotene Eigenmacht ausschliessen. Prüfung des Ausschlusses im konkreten Fall (E. 3-5). Besitz; Besitzes; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Landeplatz; Hängegleiter; Grundstücke; Landen; Hängegleitern; Klage; Start; Verboten; Eigenmacht; Eigentumsbeschränkung; Überfliegen; Besitzesstörung; öffentlich-rechtliche; Zonen; Hindernisfreihaltefläche; Eigentümer; Voraussetzung; Duldungs; Gemeinde; Verbotene; Auslegung; Delta; Störung; Kantonsgericht; Besitzer
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