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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 279 ZGB vom 2023

Art. 279 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 279 (1)

1 Das Kind kann gegen den Vater oder die Mutter oder gegen beide klagen auf Leistung des Unterhalts für die Zukunft und für ein Jahr vor Klageerhebung.

2–3(2)

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
(2) Aufgehoben durch Anhang Ziff. 2 des Gerichtsstandsgesetzes vom 24. März 2000, mit Wirkung seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2355; BBl 1999 2829).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 279 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ220029Abänderung Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen)Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Beklagten; Vorsorglich; Verfahren; Vorinstanz; Vorsorgliche; Einkommen; Klägerinnen; Entscheid; Verfügung; Massnahme; Privatschule; Partei; Monatlich; Unentgeltliche; Gericht; Berufungsverfahren; Gesuch; Massnahmen; Zweitberufung; Unterhaltsbeiträge; Vereinbarung; Unterhaltspflicht; Gelte; Sinne; Parteien; Rigen
ZHLZ210025Unterhalt und weitere KinderbelangeVerfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Unterhalt; Klagten; Berufung; Beklagten; Kinder; Rinstanz; Eltern; Vorinstanz; Recht; Verfahrensbeteiligten; Klägers; Berufungs; Unterhaltsbeiträge; Anschlussberufung; Betreuung; Partei; Mutter; Recht; Ferien; Parteien; Ausgabe; Phase; Fremdbetreuung; Entscheid; Überschuss; Vereinbarung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR.2020.00027Nachsteuerverfahren wegen nicht deklarierter Unterhaltsleistungen (direkt an die Privatschule bezahlte Schulgelder).Steuer; Pflichtige; Unterhalt; Kinder; Ehemann; Bezahlt; Kosten; Kantonale; Beschwerde; Steueramt; Pflichtigen; Direkt; Nachsteuer; Unterhaltsbeiträge; Krankenkasse; Werden; Bezahlte; Direkte; Schulkosten; Eltern; Führt; Bezahlten; Leistung; Gemäss; Freiwillig; Bundessteuer; Schulgelder; Welche; Rekurs; Steuerbar
ZHVO140023Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Verfahren; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Obergerichts; Gewährung; Kreise; Stadt; Entscheid; Friedensrichteramt; Obergerichtspräsident; Partei; Gericht; Rechtsbeistand; Gesetzlich; Treten; Beschwerde; Klage; Gerichtliche; Kantons; Bezirksgericht; Bestellung; Rechtsbeistandes; Zürich; Kostenvorschuss
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 368 (5A_689/2012)Art. 329 Abs. 3 ZGB; Verwandtenunterstützung, Verfahrensart. Klagt eine volljährige Person auf Bezahlung von Verwandtenunterstützungsbeiträgen oder klagt an ihrer Stelle das in ihren Anspruch subrogierte Gemeinwesen, so ist der Prozess bei gegebenem Streitwert im ordentlichen Verfahren (Art. 219 ff. ZPO) zu führen (E. 2 und 3). Verfahren; Verwandte; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterhalt; Beschwerde; E-ZPO; Klage; Auslegung; Vereinfachte; Volljährig; Botschaft; Volljährige; Verfahrens; Kindes; Anspruch; Person; Verweis; Untersuchungs; Ordentliche; Recht; Klagen; Kinder; Gesetzes; Vereinfachten; Zivilprozessordnung; Gemeinwesen; Werden
138 III 145 (5A_404/2011)Art. 111 SchKG, Art. 289 Abs. 2 ZGB; privilegierte Anschlusspfändung, Übergang des Privilegs auf das Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nach Art. 289 Abs. 2 ZGB berechtigt, den privilegierten Anschluss an die Pfändung zu verlangen (E. 3). SchKG; Unterhalt; Anschluss; Gemeinwesen; Betreibung; Schuldner; Beschwerde; Recht; Privilegierte; Pfändung; Betreibungs; Subrogation; Beschwerdeführerin; Gläubiger; Anschlusspfändung; Betreibungsamt; Anschlussprivileg; Privilegierten; Person; Unterhaltsanspruch; Aufsichtsbehörde; Stadt; Rechte; Schuldners; Bundesgericht; Vorgängige; Entscheid; Schuldneranweisung; Bevorschusst
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