E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 273b OR vom 2023

Art. 273b Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 273b E. Untermiete

1 Dieser Abschnitt gilt für die Untermiete, solange das Hauptmietverhältnis nicht aufgelöst ist. Die Untermiete kann nur für die Dauer des Hauptmietverhältnisses erstreckt werden.

2 Bezweckt die Untermiete hauptsächlich die Umgehung der Vorschriften über den Kündigungsschutz, so wird dem Untermieter ohne Rücksicht auf das Hauptmietverhältnis Kündigungsschutz gewährt. Wird das Hauptmietverhältnis gekündigt, so tritt der Vermieter anstelle des Mieters in den Vertrag mit dem Untermieter ein.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 273b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF120065Rechtsschutz in klaren Fällen / AusweisungBerufung; Berufungskläger; Verfahren; Ausweisung; Kündigung; Berufungsbeklagte; Vertrag; Summarischen; Berufungsbeklagten; Ausweisungsverfahren; Zustellung; Recht; Befristet; Untermiete; Mietgericht; Vorladung; Wohnung; Hauptmietverhältnis; Einzelgericht; Partei; Untermieter; Vorladungen; Beschwerde; Audienz; Mieter; Schlichtungsbehörde; Kündigungsschutz; Urteil; Entscheid
ZHPF120038Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung) Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes Audienz des Bezirksgerichtes Zürich vom 14. Juni 2012 (ER120098)Beklagten; Beschwerde; Wohnung; Streitwert; Bundesgericht; Fällen; Mieter; Ausweisung; Urteil; Begründe; Kündigung; Einzelgericht; Recht; Streitwertes; Untermieter; Bezirksgericht; Begründet; Mietverhältnis; Mieterin; Obergericht; Akten; Oberrichter; Erwog; Mietzins; Bundesgericht; Mitgeteilt; Vorinstanz; Zahlen
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB120007Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidAusweisung; Beschwerde; Mieter; Entscheid; Untermiete; Untermieter; Recht; Ausweisungsentscheid; Beschwerdeführer; Vermieter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Verfahren; Verwaltungskommission; Aufsichts; Vorinstanz; Bundesgericht; Obergericht; Stadtammann; Kommentar; Bezirksgerichts; Beschluss; Erkenntnisverfahren; Betreibungsamt; Vollstrecken; Ziffer
ZHVB120006Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidAusweisung; Beschwerde; Mieter; Entscheid; Untermiete; Untermieter; Recht; Ausweisungsentscheid; Beschwerdeführer; Vermieter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Verfahren; Verwaltungskommission; Aufsichts; Vorinstanz; Bundesgericht; Obergericht; Vollstrecken; Betreibungsamt; Stadtammann; Erkenntnisverfahren; Beschluss; Kommentar; Bezirksgerichts; Räumung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz