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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 273b OR dal 2023

Art. 273b Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 273b E. Sublocazione

1 Le disposizioni del presente capo sono applicabili alla sublocazione, sempreché non sia sciolta la locazione principale. La protrazione è possibile soltanto per la durata della locazione principale.

2 Se la sublocazione è intesa principalmente ad eludere le disposizioni sulla protezione dalle disdette, il subconduttore beneficia di questa protezione senza riguardo alla locazione principale. In caso di disdetta della locazione principale, il locatore è surrogato al conduttore nel contratto con il subconduttore.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 273b Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF120065Rechtsschutz in klaren Fällen / AusweisungBerufung; Berufungskläger; Verfahren; Ausweisung; Kündigung; Berufungsbeklagte; Vertrag; Summarischen; Berufungsbeklagten; Ausweisungsverfahren; Zustellung; Recht; Befristet; Untermiete; Mietgericht; Vorladung; Wohnung; Hauptmietverhältnis; Einzelgericht; Partei; Untermieter; Vorladungen; Beschwerde; Audienz; Mieter; Schlichtungsbehörde; Kündigungsschutz; Urteil; Entscheid
ZHPF120038Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung) Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes Audienz des Bezirksgerichtes Zürich vom 14. Juni 2012 (ER120098)Beklagten; Beschwerde; Wohnung; Streitwert; Bundesgericht; Fällen; Mieter; Ausweisung; Urteil; Begründe; Kündigung; Einzelgericht; Recht; Streitwertes; Untermieter; Bezirksgericht; Begründet; Mietverhältnis; Mieterin; Obergericht; Akten; Oberrichter; Erwog; Mietzins; Bundesgericht; Mitgeteilt; Vorinstanz; Zahlen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB120007Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidAusweisung; Beschwerde; Mieter; Entscheid; Untermiete; Untermieter; Recht; Ausweisungsentscheid; Beschwerdeführer; Vermieter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Verfahren; Verwaltungskommission; Aufsichts; Vorinstanz; Bundesgericht; Obergericht; Stadtammann; Kommentar; Bezirksgerichts; Beschluss; Erkenntnisverfahren; Betreibungsamt; Vollstrecken; Ziffer
ZHVB120006Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidAusweisung; Beschwerde; Mieter; Entscheid; Untermiete; Untermieter; Recht; Ausweisungsentscheid; Beschwerdeführer; Vermieter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Verfahren; Verwaltungskommission; Aufsichts; Vorinstanz; Bundesgericht; Obergericht; Vollstrecken; Betreibungsamt; Stadtammann; Erkenntnisverfahren; Beschluss; Kommentar; Bezirksgerichts; Räumung
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