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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 271 StGB vom 2023

Art. 271 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 271 Verbotene Handlungen für einen fremden Staat (1)

1. Wer auf schweizerischem Gebiet ohne Bewilligung für einen fremden Staat Handlungen vornimmt, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen,wer solche Handlungen für eine ausländische Partei oder eine andere Organisation des Auslandes vornimmt,wer solchen Handlungen Vorschub leistet,

Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 Abs. 16 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.2. Wer jemanden durch Gewalt, List oder Drohung ins Ausland entführt, um ihn einer fremden Behörde, Partei oder anderen Organisation zu überliefern oder einer Gefahr für Leib und Leben auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.3. Wer eine solche Entführung vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 5. Okt. 1950, in Kraft seit 5. Jan. 1951 (AS 1951 1; BBl 1949 1 1249).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 271 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB180040ForderungInsolvenz; Insolvenzverwalter; Recht; Klagt; Klagte; Klagten; Beklagten; Vergleich; Vorinstanz; Klage; Vergleichs; Materiell; Prozessführung; Ansprüche; Verfügung; Partei; Rungsbefugnis; Deutsche; Vereinbarung; Prozessführungsbefugnis; Materielle; Stück; Urteil; Verjährung; Vergleichsvereinbarung; Rechtlich; Leistung
ZHHG180066DatenschutzDaten; Recht; Person; Partei; Beklagten; Personen; Behörden; Parteien; Urteil; Gericht; Bundesgericht; Personendaten; Datenschutz; Interesse; Rechtlich; Verfahren; Verbot; Persönlichkeit; Ausland; Parteientschädigung; Datenübermittlung; Massnahme; Fünftel; Bekanntgabe; Klage; Prozessual; Bundesgerichts
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 66 (6B_216/2020)
Regeste
Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ; verbotene Handlungen für einen fremden Staat. Der Straftatbestand soll die Ausübung fremder Staatsgewalt auf dem Gebiet der Schweiz verhindern und das staatliche Machtmonopol sowie die schweizerische Souveränität schützen (E. 1.4.1). Eine Handlung, die mit einer Verletzung oder Umgehung des schweizerischen oder internationalen Amts- oder Rechtshilferechts einhergeht bzw. die gemäss Amts- und Rechtshilferecht im Zuständigkeitsbereich einer schweizerischen Behörde bzw. Amtsperson liegt, wird von Art. 271 Ziff. 1 StGB erfasst. Die Herausgabe von Informationen und Unterlagen, die in der Schweiz einzig auf hoheitliche Anordnung hin rechtmässig herausgegeben werden dürfen, tangiert das von Art. 271 StGB geschützte Rechtsgut. Betroffene dürfen nur Akten herausgeben, über die sie frei verfügen dürfen. Nicht frei verfügt werden darf über nicht öffentlich zugängliche, identifizierende Informationen über Dritte (E. 1.4.2). Dass die herauszugebenden Informationen bestimmungsgemäss auch in einem Drittstaat gespeichert sind, führt zu keiner anderen Beurteilung (E. 1.4.3).
Handlung; Schweiz; HUSMANN; Staat; Beschwerde; HUSMANN; Daten; Fremden; Beschwerdeführer; Behörde; Rechtshilfe; Verfahren; Urteil; Informationen; Schweizerischen; Kunden; ROSENTHAL; Handlungen; GRAF; Bundesstrafgerichts; Bewilligung; Gebiet; Ausland; MARKUS; Kammer; GOUGH; Unterlagen; Staatliche; OESTERHELT/FRACHEBOUD
133 I 234 (1B_87/2007)Art. 5 Ziff. 1 Satz 2 EMRK; Untersuchungshaft, völkerrechtswidrige Entführung. Fall, in dem ein wegen gewerbsmässigen Betrugs Angeschuldigter in die Dominikanische Republik geflüchtet, von den dortigen Behörden ausgewiesen und dabei den schweizerischen Behörden übergeben worden war. Völkerrechtswidrige Entführung und damit Hafthinderungsgrund verneint, da die schweizerischen Behörden die Souveränität der Dominikanischen Republik beachtet und weder Zwang, Drohung noch List angewandt haben, um des Angeschuldigten habhaft zu werden (E. 2).
Regeste b
Art. 68 Abs. 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG; Parteientschädigung. Verpflichtung des obsiegenden Kantons, den unterliegenden Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren zu entschädigen, da sich der kantonale Haftrichter mit den im vorliegenden Fall zu erörternden Fragen nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise auseinandergesetzt hat und sich der Beschwerdeführer daher zur Beschwerde veranlasst sehen konnte (E. 3).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Behörden; Schweizerischen; Staat; Recht; Auslieferung; Beamte; Schweiz; Beschwerdeführers; Republik; Dominikanische; Kanton; Dominikanischen; Kantons; Nationale; Interpol; Souveränität; Verhaftung; Verfahren; Rechtswidrig; Santo; Internationale; Domingo; Staates; Beamten; Ausland; Griechische

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3843/2019AmtshilfeBeschwerde; Schwerdeführende; Urteil; Amtshilfe; Steuer; Person; Beschwerdeführenden; BVGer; Staat; Recht; Informationen; CH-US; CH-Bank; Amerikanische; Konto; Amtshilfeersuchen; Formular; Ersuchende; Abkommen; Verfahren; Anhaltspunkte; Hinweis; Vorinstanz; Vorliegende; StAhiG; «Formular; Vorliegenden; Bundesverwaltungsgericht; Daten
A-1683/2016AmtshilfeBeschwer; Beschwerde; Verfügung; Beschwerdeführer; Bewilligung; Recht; Recht; Angefochten; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht; Daten; Verfahren; Interesse; Rechtlich; Partei; Schweiz; Beschwerdeführers; Beschwerdegegnerin; Urteil; Person; Übermittlung; Bezug; Rechtliche; Vorinstanz; Bundesgesetz; Interessen; Schweizerische

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.53Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Urteil; Handlung; Busse; Recht; Verhandlung; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Italienische; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Mahnung; Täter; Zahlung; Italienischen
SK.2021.34Recht; Bundes; Schuldig; Schweiz; Staat; Beschuldigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Busse; Verfahren; Inkasso; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Bussen; Behörde; Person; Verfahrens; Zahlung; Urteil; Fremden; Bundesstrafgericht; Verfahren; Italienische; Ersatzforderung; Gericht; Verboten; Diesbezüglich; Bundesstrafgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Markus HusmannBasler Kommentar, Strafrecht II2013
DAVID ROSENTHAL Handkommentar zum Datenschutzgesetz sowie weiteren ausgewählten Bestimmungen2008
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