Art. 269 Covert Surveillance Measures
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3 If the adjudication an offence subject to military jurisdiction is assigned to the jurisdiction of the civil courts, the surveillance of post and telecommunications may also be ordered in the investigation of the offences under Article 70 paragraph 2 of the Military Criminal Procedure Code of 23 March 1979 (25) .
(1) Amended by Annex No II 3 of the FedD of 25 Sept. 2020 on the Approval and Implementation of the Council of Europe Convention on the Prevention of Terrorism and its Additional Protocol and the Strengthening of Criminal Justice Instruments for combating Terrorism and Organised Crime, in force since 1 July 2021 (AS 2021 360; BBl 2018 6427).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210159 | Bandenmässigen Diebstahl etc. | Schuldig; Digte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Beschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Delikt; Einbruch; Schweiz; Sinne; Rinstanz; Delikts; Urteil; Mittäter; Einbruchdiebstähle; Stahl; Recht; Recht; Verteidigung; Berufung; Schwere; Amtlich; Verhalt; Hotel; Freiheit; Amtliche |
ZH | UH160086 | Genehmigung Zufallsfund | Beschwerde; Beschwerdeführer; Zufallsf; Genehmigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Zufallsfunde; Ermittlung; Überwachung; Person; Kantons; Verfahren; Einvernahme; Verwendet; Zwangsmassnahmen; Unverzüglich; Ermittlungen; Recht; Zufallsfundes; Wendung; Polizei; Obergericht; Erteilt; Zwangsmassnahmengericht; überwacht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2018.91 (AG.2021.123) | Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, gewerbs- und bandenmässiges Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei (schwerer Fall wegen Banden- und Gewerbsmässigkeit) sowie Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes | Schuldig; Beschuldigte; Kokain; Fingerling; Beschuldigten; Stellt; Fingerlinge; Werden; Lieferung; Fahren; Urteil; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; Gemäss; Kilogramm; Wiesen; Worden; Kurier; Abnehmer; Halten; Erstellt; Berufung; Welche; Bezeichnung; Geliefert; Strafgericht; Bekannt; Nachgewiesen; Telefonüberwachung; Auszugehen |
BS | SB.2018.45 (AG.2019.826) | ad 1: Sachbeschädigung (öffentliche Zusammenrottung und grosser Schaden), mehrfacher Landfriedensbruch, Freiheitsberaubung, mehrfache Nötigung, versuchte einfache Körperverletzung (mit gefährlichem Gegenstand), versuchte einfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch und mehrfache Tätlichkeiten ad 2, | Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Privatkläger; Beschuldigten; Werden; Verfahren; Stellt; Beweis; Entscheid; Sprechen; Treffen; Interesse; Auflage; Entsprechende; Urteil; Schriftlich; Vertreten; Videoaufnahme; Stellte; Vorliegen; Gemäss; Diskussion; Community; öffentlich; Verwertbarkeit; Stehende; Person; Bereits; Zürich |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 9 (6B_1468/2019) | Regeste Art. 141 Abs. 2 StPO ; Art. 260 Abs. 1 StGB ; Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Videoaufnahmen bei Landfriedensbruch. Für die Frage, ob eine schwere Straftat im Sinne von Art. 141 Abs. 2 StPO vorliegt, ist nicht das abstrakt angedrohte Strafmass, sondern die Schwere der konkreten Tat entscheidend (E. 1.4.2). Das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung und der Verwertbarkeit von Beweismitteln wiegt bezogen auf den Tatbestand des Landfriedensbruchs grundsätzlich schwer (E. 1.4.3). Für die Bewertung der Schwere dieser Tat ist nicht nur der individuelle Tatbeitrag der beschuldigten Person, sondern sind die gesamten Umstände mitsamt den durch die weiteren Teilnehmer begangenen Gewalttätigkeiten massgebend. Im Ergebnis verletzt die Vorinstanz kein Bundesrecht, indem sie den vorliegenden Landfriedensbruch als schwere Straftat nach Art. 141 Abs. 2 StPO qualifiziert und das öffentliche Interesse an der Aufklärung dieser Tat höher als dasjenige des Beschwerdeführers an der rechtskonformen Erhebung resp. Unverwertbarkeit der privaten Videoaufnahmen gewichtet (E. 1.4.4). | Recht; Schwere; Beschwerde; Landfriedensbruch; Interesse; Beschwerdeführer; Taten; Person; Beschwerdeführers; Videoaufnahmen; Verwertbarkeit; Hinweisen; Beweismittel; Urteil; Vorinstanz; Tatbestand; Landfriedensbruchs; Abstrakt; Interessen; Schwere; Recht; Gewalttätigkeit; Prozessordnung; Vorliegt; Schuldig; Verbrechen; Private |
145 IV 42 (6B_181/2018) | Art. 196, Art. 280 lit. b, Art. 281 Abs. 4 i.V.m. Art. 272 Abs. 1 und Art. 277 Abs. 2, Art. 141 Abs. 1 StPO; polizeiliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz; Beweisverwertungsverbot. Eine polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten in Geschäftsräumen zwecks Aufklärung einer Straftat stellt eine strafprozessuale Zwangsmassnahme unter Einsatz technischer Überwachungsgeräte dar. Diese muss von der Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden (E. 4.2 und 4.5). Dass die Geschäftsleitung als Hausherrin in die Überwachung eingewilligt hat, ändert nichts daran (E. 4.4). Wird die Massnahme weder von der Staatsanwaltschaft angeordnet noch vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt, sind die dabei gewonnenen Erkenntnisse absolut unverwertbar (Art. 281 Abs. 4 i.V.m. Art. 277 Abs. 2 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO) (E. 4.5). | Beschwerde; Video; Zwangsmassnahme; Überwachung; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Videoüberwachung; Urteil; Polizei; Solothurn; Kanton; Videoaufnahmen; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegnerin; Grundrecht; Zwangsmassnahmen; Kantons; Technische; Verwertbar; Überwachungsgeräte; Person; Recht; Beweise; Zwangsmassnahmengericht; Verfahren; Antrag; Private; Diebstahls |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-550/2019 | Telekommunikation (Übriges) | Dienst; BÜPF; Beschwerde; Biete; Beschwerdeführerin; Dienste; Überwachung; Fernmeldedienst; Botschaft; Internet; Vorinstanz; Anbieterin; Verfügung; Threema; Technisch; Anbieterinnen; Technische; OTT-Dienste; Fernmeldedienste; Entwicklung; Diensten; Informationen; Übertragung; Auslegung; Kommunikation |
A-5467/2017 | Gebühren | Überwachung; Anbieterin; Beschwerde; Dienst; Lycamobile; Gebühr; BÜPF; Swisscom; Verfügung; Ausland; Vorinstanz; Verfahren; Gebühren; Rechnung; Entschädigung; Beschwerdeführer; Anbieterinnen; Verfügungen; VÜPF; Partei; Fernmeldeverkehr; Recht; Staatsanwalt; Rufnummer; Beauftragt; Adressierungselement; Kopfschaltung; Bundesverwaltungsgericht; Technisch; Staatsanwaltschaft |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2021.64 | Beschwerde; Hinzufügen; öffnen; Filter; Beschwerdeführer; Vermögens; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Vermögenswert; Vermögenswerte; Beschwerdegegnerin; Urteil; Verfahrensakten; Entscheid; Beschlag; Entscheide; Person; Beschlagnahme; Gesellschaft; Konto; Tatverdacht; Einziehung; Bundesgericht; Urteile; Kredit; Hinreichende; Mutmasslich | |
BE.2020.21 | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Filter; Hinzufügen; öffnen; FINMA; Bundes; Geschäftsbeziehung; Urteil; Entsiegelung; Verdacht; Unterlagen; Organisation; Urteile; Geschäftsbeziehungen; Entscheid; Verfahren; Durchsuchung; Geldwäscherei; Verdachts; Transaktion; Gesuchsteller; Zusammenhang; Entscheide; Kunde; Kunden; Vermögens; GwV-FINMA |