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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 266l OR dal 2023

Art. 266l Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 266l 1. In genere

1 La disdetta per locali d’abitazione e commerciali deve essere data per scritto.

2 Il locatore deve dare la disdetta mediante un modulo approvato dal Cantone, sul quale sia indicata al conduttore la procedura per contestare la disdetta o per domandare una protrazione della locazione.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 266l Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220141RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Kündigung; Recht; Beschwerde; Fristlos; Vorinstanz; Mietvertrag; Rechtsöffnung; Miete; Fristlose; Mieter; Liegenschaft; Mieter; Noven; Glaubhaft; Vertrag; Rungen; Frist; Gesuchstellers; Beschwerdeverfahren; Schäden; Entscheid; Aufgr; Müsse; Mietobjekt; Sinne; Parteien; Vermieter
ZHLF220062Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung)Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Recht; Mietvertrag; Kündigung; Berufungsbeklagten; Zahlung; Ausweisung; Berufungsklägers; Mietzinszahlungen; Partei; Gesuch; Zahlungen; Wille; Urteil; Gericht; Eingabe; Willen; Verfügung; Parteien; Gewährung; Stellung; Werden; Unentgeltlichen; Rechtspflege; Hende; Entscheid; Erfolgter; Aufgr
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2003 1414 § 9 ZPO.Privatrechtliche Streitsache.Der Streit um die Ausweisung des Wohnungsinhabers aus einer diesemdurch die Gemeinde im Rahmen der Sozialhilfe zur unentgeltlichen Benutzung zugewiesenen Wohnung ist keine privatrechtliche Streitsacheund nicht durch Mietausweisungsentscheid des Zivilrichters, sonderndurch... Wohnung; Sozialhilfe; Gemeinde; Streit; Beklagten; Hilfe; Privatrechtliche; Leistungen; Sozialbehörde; Räumung; Mietverhältnis; Währt; Entscheid; Obdach; Miete; Richtspräsidium; Unterstützten; Person; Mietvertrag; Geldleistung; Existenzsicherung; Materiellen; AltSHG; Erbracht; Prävention; Obligationenrecht; Geldleistungen; Tretensentscheid; Voraussetzungen; Vatrechtliches
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6175/2013ZölleFügung; Verfügung; Recht; Bürgschaft; Rechtlich; Beschwerde; Verwaltung; Bundes; Angefochten; Beschwerdeführer; Führerin; Vertrag; Beschwerdeführerin; Steuer; Angefochtene; öffentlich; Abgabe; Mineralölsteuer; öffentlich-rechtlich; MinöStV; Hafte; Urteil; Angefochtenen; öffentlich-rechtliche; Entscheid; Vorinstanz; Dispositiv; Bürgschaften; Verfahren
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