E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

SchKG ()

Art. 265b SchKG () drucken

Art. 265b 3. Exclusiun da la decleraziun da concurs sin dumonda dal debitur (1)

Sch’il debitur s’oppona ad ina scussiun cun contestar d’avair acquist? nova facultad, na po el betg dumandar sez la decleraziun da concurs (art. 191) durant questa scussiun.

(1) Integr? tras la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 265b SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220184Insolvenzerklärung / KonkurseröffnungBeschwerde; Konkurs; Führerin; Beschwerdeführerin; SchKG; Lichen; öffnung; Gläubiger; Recht; Vermögens; Monatlich; Betreibung; Rechtsmissbräuchlich; Konkurseröffnung; Schulden; Einkommen; Höhe; Monatliche; Schuldner; Vorinstanz; Entscheid; Urteil; Insolvenzerklärung; Steuer; Einkommens; Konkursbegehren; Über; Verfahren; Monatlichen
ZHPS140090Insolvenzerklärung / Unwirksamkeitserklärung KonkurseröffnungBeschwerde; Beschwerdeführer; Konkurs; Entscheid; Vorinstanz; Urteil; Recht; SchKG; Kammer; Gestoppt; Angefochtene; Verfahren; Obergericht; Bundesgericht; Konkursverfahren; Konkursamt; Nicht; Eingabe; Rechtsmittel; Insolvenzerklärung; Urteils; Akten; Fehler; Antrag; Geschäft; Auch; Verlange; Begründung; Oberrichter; Vorinstanzlichen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz