Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 259 StPO vom 2023
Art. 259 Anwendbarkeit des DNA-Profil-Gesetzes
SR 363Im Übrigen findet das DNA-Profil-Gesetz vom 20. Juni 2003 Anwendung.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 259 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210636 | Schändung etc. | Schuldig; Gerin; Beschuldigte; Klägerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Zeugin; Handlung; Handlungen; Sexuell; Berufung; Aussagen; Sexuellen; Vorinstanz; Recht; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Urteil; Schlafen; Schändung; Freiheits; Positiv; Habe; Busse; Schlaf; Freiheitsstrafe; Amtlich; Amtliche; Sinne |
ZH | UH180171 | Erstellen eines DNA-Profils | Beschwerde; Beschwerdeführer; Delikt; Delikte; DNA-Profil; Vergehen; Staatsanwaltschaft; Künftige; Verbrechen; Recht; Erstellung; DNA-Profils; Verfahren; Bundesgericht; Betäubungsmittelgesetz; Aufklärung; Bundesgerichts; Beschwerdeführers; Künftigen; Winterthur; Unbekannt; Begangen; Hinreichend; Rechtsprechung; Probe; Verfügung; Anhaltspunkte; Amtlich; |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2021.17 (AG.2021.409) | nicht-invasive Probenahme und DNA-Analyse | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Weiter; Werden; Delikt; Januar; Polizei; DNA-Profil; Analyse; Delikte; Weitere; Person; DNA-Analyse; Liegen; Verfügung; Erstellung; Gemäss; Konkret; Worden; Probenahme; Personen; Konkrete; Aufklärung; Vorliegend; Stellt; Vorgeworfen; DNA-Profils; Verfahren; Wangenschleimhautabstrich |
BS | BES.2020.207 (AG.2021.190) | Erstellung eines DNA-Profils (Art. 255 StPO) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Profil; DNA-Profil; Delikte; Erstellung; DNA-Profils; Jugendanwaltschaft; Beschwerdeführers; Werden; Verfügung; Seiner; Schuldig; Verfahren; Worden; Künftige; Verhältnismässig; Schweiz; Person; Strafbefehl; Verfahrens; Delikten; Bereits; Könne; Diebstahls; Hinaus; Erhoben; Angefochtene; Weiter; Bundesgericht |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 I 372 (1B_285/2020) | Regeste Art. 8 EMRK ; Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 16, Art. 22, Art. 36 BV ; Art. 197 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 lit. a, Art. 260 StPO ; Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung. Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein DNA-Profil nur einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität und den Schutz der Privatsphäre darstellt (E. 2.3). | Beschwerde; Profil; Beschwerdeführer; DNA-Profil; Recht; Delikt; Eingriff; Kundgebung; Delikte; Erkennungsdienstlich; Erkennungsdienstliche; Aufklärung; Hinweis; Informationelle; Rechtsprechung; Hinweise; Selbstbestimmung; Hinweisen; Grundrecht; Friedlich; Erfassung; Vorinstanz; Anhaltspunkt; Person; Aktion; Fingerabdrücke; Zwangsmassnahme; Schwere; Taten; Beschwerdeführers |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
RIKLIN | Kommentar; 2. Auflage, Zürich | 2014 |