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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 259 StGB vom 2023

Art. 259 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 259 zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (1)

1 Wer öffentlich zu einem Verbrechen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

1bis Die öffentliche Aufforderung zum Völkermord (Art. 264), der ganz oder teilweise in der Schweiz begangen werden soll, ist auch strafbar, wenn die Aufforderung im Ausland erfolgt. (2)

2 Wer öffentlich zu einem Vergehen mit Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 9. Okt. 1981, in Kraft seit 1. Okt. 1982 (AS 1982 1530; BBl 1980 I 1241).
(2) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 18. Juni 2010 über die Änderung von Bundesgesetzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 4963; BBl 2008 3863).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 259 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE190135NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Benutzer; Staatsanwaltschaft; Drohung; Aufforderung; Sicherheit; Äusserung; Beschwerdeführern; Recht; Beschwerdeführerin; Nichtanhandnahme; Objektive; Person; Rechtsmittel; Äusserungen; Tatbestand; Personen; Recht; Winterthur/Unterland; Verfahren; Allfälliger; Benutzern; Drohungen; Verbrechen; Privat; Verfahren; Erfüllt; Eindeutig
ZHUE180010EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Recht; Beschwerdegegnerin; Schützt; Einstellung; Anklage; Geschützt; Person; Untersuchung; Verfahren; Beschwerdeführers; Konsularische; Mittelbar; Staates; Prozesskaution; Friede; Untersuchung; Hinsichtlich; Beeinträchtigt; Genügend; Beschwerdelegitimiert; Sachbeschädigung; Antrag; Zürich-Sihl

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.120 (AG.2021.76)mehrfache Drohung und öffentliche Aufforderung zu Verbrechen, Strafzumessung und Massnahme für junge ErwachseneBerufung; Berufungskläger; Massnahme; Mehrfach; Nötigung; Mehrfache; Persönlichkeitsstörung; Vorinstanz; Halten; Freiheitsstrafe; Monate; Gewalt; Unreif; Unreife; Werden; Gutachterin; Versucht; Aufforderung; Drohung; Versuchte; Urteil; Verbrechen; Erwachsene; Dissoziale; Monaten; Störung; Mehrfacher; Sozialen; Welche; Betäubungsmittel
BSSB.2017.6 (AG.2019.217)fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst und öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit (BGer 6B_535/2019)Berufung; Berufungskläger; Werden; Zigarette; Aufforderung; Erfolg; Urteil; Könne; Aschenbecher; Sicher; Gewalt; Gemäss; Verhalten; Gewesen; Schaden; Verfahren; Verbrechen; Feuersbrunst; Worden; Allgemein; öffentlich; Täter; Urteils; Bestimmt; Abfall; Werden; Können; Welche; Bundes; Verursachung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 433 (6B_856/2018)Art. 258, 259, 260 und 296 StGB; Art. 115, 118 und 382 StPO; geschützte Rechtsgüter; Geschädigtenstellung und Legitimation der Privatklägerschaft. Die Tatbestände der Schreckung der Bevölkerung (Art. 258 StGB), der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), des Landfriedensbruchs (Art. 260 StGB) und der Beleidigung eines fremden Staates (Art. 296 StGB) schützen keine individuellen Rechtsgüter. Der fremde Staat, der sich darauf beruft, ist nicht geschädigt im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO und nicht legitimiert, als Privatklägerschaft ein Rechtsmittel der StPO zu ergreifen (E. 3.5). Geschützt; Schweiz; Frieden; Staats; DUPUIS; Schweizer; Beschwerde; Recht; Bundesgericht; Gewalttätigkeit; Fremde; Rechtsgüter; Landfriedensbruch; Interesse; Interessen; Schweizerisches; Gesetzbuch; Fremden; FIOLKA; Verbrechen; Friedens; Aufforderung; Türkische; Generalkonsulat; Rechtsgut; Individuelle
133 IV 235 (6S.528/2006)Art. 260ter und 340bis Abs. 1 StGB; Bundesgerichtsbarkeit für Verbrechen, die von einer kriminellen Organisation ausgehen. Der Zuständigkeitsvorschrift über die Bundesgerichtsbarkeit (Art. 340bis Abs. 1 StGB) und dem Tatbestand der kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) liegt der identische Begriff der Verbrecherorganisation zu Grunde (E. 4.1-4.3). Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes sind zuständig, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass das Verbrechen von einer solchen Organisation ausgeht (E. 4.4-4.5). Die Anklageschrift braucht sich über die Voraussetzungen der Bundesgerichtsbarkeit nicht zu äussern (E. 6). Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts darf die Bundesgerichtsbarkeit nach Anklageerhebung nur aus besonders triftigen Gründen verneinen (E. 7.1). Wird Anklage gegen mehrere Personen als Mittäter oder Teilnehmer oder wegen zusammenhängender Delikte geführt, drängt sich eine gemeinsame Beurteilung der Anklage auf (E. 7.2-8). Bundes; Anklage; Zuständigkeit; Organisation; Bundesgericht; Kammer; Bundesgerichts; Bundesgerichtsbarkeit; Bundesstrafgericht; Kriminelle; Kriminellen; Bundesanwalt; Gericht; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Untersuchung; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Verfolgung; Verbrechen; Recht; Klagte; Anklageschrift; Kanton; Klagten; Angeschuldigte; Kantone; Gerichtsstand; Verfolgungsbehörden

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2015.31Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Kanton; Bundesstrafgerichts; Zuständigkeit; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Partei; Ausführungen; Entscheid; Beschluss; Gerichtsstands; Parteien; Kantons; Eingabe; Tatbestand; Thurgau; Generalstaatsanwaltschaft; Oberstaatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Penal; Gerichtsschreiber; Federal; Rechtsmittel; Gerichtsgebühr; Beschwerdewille; Frauenfeld
RR.2013.246Entraide judiciaire internationale en matière pénale à Taïwan. Saisie conservatoire (art. 33a OEIMP)
Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Anklage; Organ; Organisation; Recht; Recht; Qaïda; Al-Qaïda; Kriminell; Kriminelle; Einvernahme; Bundesanwalt; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Punkt; Schweiz; Person; Kriminellen; Unterstützung; Über; Verfahren; Handlung; Internet
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