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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 257c OR de 2023

Art. 257c Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 257c 3. Termes de paiement

Le locataire doit payer le loyer et, le cas échéant, les frais accessoires, ? la fin de chaque mois, mais au plus tard ? l’expiration du bail, sauf convention ou usage local contraires.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 257c Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220052AusweisungMiete; Mieter; Recht; Zahlung; Vermieterin; Mietzins; Berufung; Vorinstanz; Recht; Kündigung; Entscheid; Gesuch; Zahlungen; Monats; Verfahren; Mietzinse; Schuld; Vollmacht; Partei; Vereinbarung; Gesuchsgegner; BGer; Hende; Angefochten; Mietvertrag; Ausweisung; Fälligkeit; Tigkeit; Mietern
ZHHG210265ForderungSchaden; Mietzins; Betreibung; Klagte; Klagten; Miete; Recht; Beklagten; Schadenersatz; Klage; Mietvertrag; Betrag; Mieter; Büroräumlichkeit; Büroräumlichkeiten; Zahlung; Mietzinse; Unbestritten; Abstellplatz; Rückgabe; Zuzüglich; Zinsen; Parteien; Quartal; Verspätete; Vorzeitig; Frist; Forderung; Betreibungskosten; Aufgr
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