StPO Art. 255 - Voraussetzungen im Allgemeinen
Einleitung zur Rechtsnorm StPO:
Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 255 StPO vom 2023
Art. 255 5. Kapitel: DNA-Analysen Voraussetzungen im Allgemeinen
1 Zur Aufklärung eines Verbrechens oder eines Vergehens kann eine Probe genommen und ein DNA-Profil erstellt werden von:a. der beschuldigten Person;b. anderen Personen, insbesondere Opfern oder Tatortberechtigten, soweit es notwendig ist, um von ihnen stammendes biologisches Material von jenem der beschuldigten Person zu unterscheiden;c. toten Personen;d. tatrelevantem biologischem Material.
2 Die Polizei kann anordnen:a. die nicht invasive Probenahme bei Personen;b. die Erstellung eines DNA-Profils von tatrelevantem biologischem Material.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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