Art. 247 CCP de 2024

Art. 247 Exécution
1 Le détenteur peut préalablement s’exprimer sur le contenu des documents et enregistrements qui font l’objet d’une perquisition.
2 L’autorité peut faire appel un expert pour examiner le contenu des documents et enregistrements, notamment pour séparer des autres ceux dont le contenu est protégé.
3 Le détenteur peut remettre aux autorités pénales des copies des documents et enregistrements concernés ainsi que des tirages des informations enregistrées si cela suffit aux besoins de la procédure.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 247 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210345 | Nichtanhandnahme | Beschwerdegegner; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Recht; Verfahren; Nichtanhandnahme; Entsiegelung; Bundesgericht; Kantons; Geschäfts-; Untersuchung; Geschäfts-Nr; Beschwerdeführer; Durchsuchung; Beschwerdeführers; Bundesgerichts; Zwang; Verhalten; Dokumente; Rechtsmittel; Akten; Schutz; Berufsgeheimnis; Beschwerdegegners; Unterlagen; Korrespondenz; Beschlagnahme |
VD | Entscheid/2022/225 | équestre; énal; éléphone; énale; édure; Objet; Infraction; Office; éfiants; édéral; Phone; Louis; Vuitton; écurité; écité; Indemnité; éfense; ’objet; éléments; éré; éfenseur; égal; Autorité; Ordre; Ordonnance |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2020.70 | - | Spiel; Beschuldigte; Spielplattform; Apos; Beschuldigten; Glück; Glücks; Gerät; Glücksspiel; Recht; Geräte; Verfahren; Spielbank; Urteil; Beruf; Über; Berufung; Spiele; Verfahren; Gericht; Lokal; Spielbanken; Vorinstanz; Überweisung; Urteils; Ziffer; Staat |
BS | BES.2020.138 (AG.2021.108) | Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl | Beschlagnahme; Durchsuchung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Hausdurchsuchung; Durchsuchungs; Beschlagnahmebefehl; Entsiegelung; Aufzeichnungen; Inhaber; Verfahren; Entscheid; Verfahren; Siegelung; Entsiegelungsverfahren; Bundesgericht; Vermögenswerte; Appellationsgericht; Basel; Rechtsmittel; Inhaberin; Basel-Stadt; Verteidiger; Zwangsmassnahmengericht |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 74 | Art. 246-248 und Art. 263 StPO. Unterscheidung zwischen zu durchsuchenden entsiegelungsrelevanten und nicht entsiegelungsrelevanten (direkt der Beschlagnahme unterliegenden) Aufzeichnungen und Gegenständen. Offensichtlich nicht dem Geheimnisschutz unterliegende, nicht durchsuchungs- und entsiegelungsrelevante Gegenstände, wie z.B. Drogen oder Bargeld, dürfen von der Siegelung ausgenommen und der Staatsanwaltschaft (ohne materiellen Entsiegelungsentscheid) zur weiteren Verwendung überlassen werden. Diese Gegenstände sind nach Massgabe der Bestimmungen von Art. 263 ff. StPO der Beschlagnahme zugänglich. Nach Art. 246-248 StPO zu durchsuchende gesiegelte Beweisunterlagen, Datenträger und Aufzeichnungen, die dem Geheimnisschutz zugänglich sind und deren Entsiegelung beantragt wurde, namentlich gespeicherte und abgerufene Fernmeldekommunikation, sind erst nach erfolgter Entsiegelung (Art. 248 StPO) und Durchsuchung (Art. 246 StPO) von der Staatsanwaltschaft förmlich zu beschlagnahmen. Prozessualer Rechtsschutz gegen Entsiegelungs- bzw. Beschlagnahmeentscheide (E. 2). | Entsiegelung; Staatsanwaltschaft; Aufzeichnungen; Beschlagnahme; Durchsuchung; Geheimnisschutz; Entsiegelungsverfahren; Entsiegelungsgesuch; Drogen; Daten; Datenträger; Mobiltelefone; Schlüssel; Recht; Siegelung; Bundesgericht; Vorinstanz; Inhaber; Bargeld; Betäubungsmittel; Privatkläger; Entsiegelungsgesuche; Gerät; Entsiegelungsentscheid; Verwendung; Geräte |
143 IV 270 (1B_29/2017) | Art. 13 Abs. 1 BV; Art. 1, Art. 54, Art. 113 Abs. 1, Art. 141, Art. 192 Abs. 2, Art. 196 lit. a, Art. 235, Art. 241 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 246, Art. 247 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 248 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a, Art. 263 Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 264 Abs. 1 lit. b, Art. 265 Abs. 4, Art. 277 Abs. 2 sowie Art. 312 StPO; Online-Recherche und vorläufige Sicherstellung von Chat-Verläufen auf einem digitalen sozialen Netzwerk; Entsiegelung. Zusammenfassung der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere bezüglich Datenerhebung bei sogenannten "abgeleiteten" Internetdiensten, und Abgrenzung der anwendbaren strafprozessualen Untersuchungsmassnahmen (E. 4.3-4.8). Abwehr von akuter Kollusion und Durchsuchung eines Kassibers mit persönlichen Zugangsdaten des inhaftierten Beschuldigten zum sozialen Netzwerk Facebook (FB); Online-Recherche auf dem FB-Konto und vorläufige Sicherstellung von untersuchungsrelevanten (auf elektronischen Servern bzw. sogenannten "Internet-Clouds" gespeicherten) Chat-Nachrichten; Versiegelung von provisorisch sichergestellten Nachrichten; Fehlen von gesetzlichen Verwertungsverboten (Art. 140 und 141 StPO) im beurteilten (das Untersuchungsverfahren betreffenden) Entsiegelungsfall (E. 5-7). Die Artikel 269-279 StPO sind auf abgeleitete Internetdienste wie FB nicht anwendbar (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 7.1). Die Online-Recherche auf dem FB-Konto verstösst nicht gegen das Territorialitätsprinzip (E. 7.10). | Richt; Internet; Staatsanwaltschaft; Fernmelde; Aufzeichnungen; Behörde; Daten; Gericht; Durchsuchung; Zugangsdaten; Internetdienst; Schweiz; Recht; Inhaber; Siegelung; Internetdienste; Beschuldigte; Bundesgericht; Recht; Zwangsmassnahme; Chat-Nachrichten; Zwangsmassnahmen; Kommentar; Über; Beweismittel; Praxis; Internet-; Entsiegelung |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2020.56 | Siegelung (Art. 248 Abs. 1 StPO). Vorsorgliche Massnahmen (Art. 388 StPO). | Bundes; Bundesanwalt; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Siegelung; Verfahrens; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Antrag; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Ausstand; Aufzeichnungen; Akten; Bundesgericht; Staatsanwalt; Amtshandlungen; Unterlagen; Beweismittel; Durchsuchung; Apos;; èces; édé; Beschlagnahme; Entscheid; Beweise; Hausdurchsuchung; Daten; Untersuchung |
BB.2014.164 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). | Beschlag; Beschlagnahme; Beschwer; Daten; Beweis; Dokumente; Recht; Beschwerdeführer; Asservate; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Laptop; Bundeskriminalpolizei; Asservaten; Verfahrens; Beweismittel; Beschwerdekammer; Bezug; Beschlagnahmeverfügung; Aufzeichnungen; Gehör; Bundesgericht; Entscheid; Tatverdacht; Unterlagen; Geschäftsgeheimnisse; Datenträger |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Keller, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO] | 2014 |