Art. 243 CrimPC from 2023

Art. 243 Accidental finds
1 Evidence or property found that is not connected with the offence under investigation but which appears to relate to a different offence shall be secured.
2 The property shall be handed over with a report thereon to the director of proceedings, who shall decide on the further course of action.
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Art. 243 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210214 | Mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. | Beschuldigte; Beschuldigten; Hausdurchsuchung; Vorinstanz; Verteidigung; Urteil; Berufung; Gericht; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Aussage; Betäubungsmittel; Sinne; Polizei; Geldstrafe; Räumlichkeit; Zeitpunkt; Busse; Asservaten-Nr; Verfahrens; Ausführungen; Räumlichkeiten; Lagernummer; BM-Lagernummer; Einvernahme; Marihuana |
ZH | SU170041 | Mehrfache Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz | Beschuldigte; Vorinstanz; Veterinäramt; Berufung; Beschuldigten; Tiere; Katze; Tierschutz; Urteil; Hunde; Sachverhalt; Verteidigung; Recht; Statthalteramt; Untersuchung; Tierschutzgesetz; Busse; Hausdurchsuchung; Zeuge; Bezirk; Befehl; TSchG; Verfahren; Winterthur; Frist; Veterinäramtes; Willkür; Bericht; önne |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2020.70 | - | Spiel; Beschuldigte; Spielplattform; Apos; Beschuldigten; Glück; Glücks; Gerät; Glücksspiel; Recht; Geräte; Verfahren; Spielbank; Urteil; Beruf; Über; Berufung; Spiele; Verfahren; Gericht; Lokal; Spielbanken; Vorinstanz; Überweisung; Urteils; Ziffer; Staat |
BS | SB.2022.14 | - | Berufung; Berufungskläger; Polizei; Kontrolle; Beweis; Person; Berufungsklägers; Verfahren; Verfahren; Beweise; Zufallsf; Urteil; Sachverhalt; E-Scooter; Entscheid; Personen; Massnahme; Anhaltung; Verfahrens; Urteil; Beweismittel; Zufallsfunde |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 IV 128 (6B_307/2012) | Polizeiliche Anhaltung; Durchsuchung von Aufzeichnungen; selbständiges polizeiliches Handeln, wenn Gefahr in Verzug ist; Verwertbarkeit; Zufallsfund; Art. 215, 241 Abs. 3, Art. 243 und 141 Abs. 3 StPO. Begriff und Ziel der polizeilichen Anhaltung (E. 1.2). Die Kontrolle eines I-Phones geht über den Zweck einer Anhaltung hinaus. Sie stellt eine Durchsuchung von Aufzeichnungen dar (E. 1.3). Für eine solche bedarf die Polizei grundsätzlich eines staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsbefehls, ausser wenn Gefahr in Verzug ist (E. 1.4 und 1.5). Das selbständige Handeln der Polizei ohne den Durchsuchungsbefehl führt vorliegend unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht zu einem Verbot der Verwertung der erlangten Beweise (E. 1.6 und 1.7). Begriff des Zufallsfunds und Verneinung eines solchen, weil von Anfang an der Verdacht bestand, die angehaltene Person weile ohne gültige Papiere in der Schweiz und übe eine nicht bewilligte Erwerbstätigkeit aus (E. 2.1 und 2.2). | Polizei; Durchsuchung; Beweis; Person; Sinne; Anhaltung; Adressen; Schweiz; Staatsanwaltschaft; I-Phone; Aufzeichnungen; Beweise; Bewilligung; Freier-Adressen; Freier-Adressen; Vorinstanz; Zufallsf; Handeln; Gefahr; Durchsuchungsbefehl; Polizeibeamten; Ausweispapiere; SCHMID; Handbuch |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Keller, Donatsch, Hans, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur StPO | 2014 |
Keller, Donatsch, Hans, Schmid, Schweizer, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2013 |