Art. 234 Verunreinigung von Trinkwasser
1 Wer vorsätzlich das Trinkwasser für Menschen oder Haustiere mit gesundheitsschädlichen Stoffen verunreinigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.
2 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
102 IV 186 | Art. 234 Abs. 2 StGB. Die in Art. 37 der Verordnung zum Schutze der Gewässer gegen Verunreinigung durch wassergefährdende Flüssigkeiten vom 19. Juni 1972 sowie Anhang 11 der Verfügung des Eidg. Departementes des Innern über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung durch flüssige Brenn- und Treibstoffe vom 27. Dezember 1967 genannten Pflichten eines Öltankrevisors zum Reinigen und zur eingehenden Kontrolle der Anlage auf einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand beschränken sich nicht auf die Druckprobe. Sichtbare Teile der Anlage und Leitungen sind auch visuell auf allfällige schadhafte Stellen zu kontrollieren. | Leitung; Leitungen; Wohnhaus; Druck; Beschwerde; Pflicht; Anlage; Druckprobe; Brenn; Kontrolle; Pflichten; Beschwerdeführer; Visuell; Werkstatt; Gewässer; Prüfung; Zustand; Stark; Visuelle; Korrosion; Brenner; Revision; Pflichtenheft; Tankrevisor; Funktionstüchtig; Kontrollieren; Sichtbaren; Urteil; Schutz; Verunreinigung |
98 IV 204 | Art. 234 StGB, Verunreinigung von Trinkwasser. Begriff des Trinkwassers. | Trinkwasser; Grundwasser; Wasser; Zusammenhang; Wasser; Gesundheitsschädliche; Verschmutzt; Beschwerdeführer; Haustier; Erwägungen; Trinkwassers; Liegenden; Stoffe; Hinaus; Steht; Absehbarer; Verwendet; Könnte; Vorliegenden; Verbindung; Trinkwasser-Fassung; Verschmutzten; Gegeben; Vorausgesehen; Urteilskopf; Feststellungen; östlich |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2015.123 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Serbien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). | Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführerin; Serbische; Staat; Sachverhalt; Serbischen; Entscheid; Ersuchen; Sachverhalts; Verfahren; Beschwerdekammer; Ersucht; Behörde; Barkeit; Sachen; Rechtshilfeersuchen;Setze; Konto; Ersuchte; Ersuchenden; Gericht; Staates; Sachverhaltsdarstellung; StBOG; Frist; Beschwerdeantwort |
RR.2015.124 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Serbien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). | Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführer; Serbische; Sachverhalt; Staat; Serbischen; Ersuchen; Entscheid; Sachverhalts; Ersucht; Beschwerdekammer; Verfahren; Behörde; Konto; Sachen; Barkeit;Setze; Staates; Ersuchte; Rechtshilfeersuchen; Gericht; Ersuchenden; Schweiz; Sachverhaltsdarstellung; Gelangt; StBOG |