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Code de procédure civile (CPC)

Art. 232 CPC de 2023

Art. 232 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 232 Plaidoiries finales

1 Au terme de l’administration des preuves, les parties peuvent se prononcer sur les résultats de l’administration des preuves et sur la cause. Le demandeur plaide en premier. Le tribunal donne l’occasion aux parties de plaider une seconde fois.

2 Les parties peuvent renoncer d’un commun accord aux plaidoiries orales et requérir le dépôt de plaidoiries écrites. Le tribunal leur fixe un délai ? cet effet.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 232 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB220026Forderung (Beweisverfügung)Beschwerde; Partei; Parteien; Beklagten; Vorinstanz; Verfahren; Gutzumachenden; Entscheid; Gericht; Beweise; Beschwerdeverfahren; Beschluss; Endentscheid; Wiedergutzumachenden; Prot; Aufschiebende; Bundesgericht; Mündliche; [betreffend; Sinne; Prozessleitende; Gehör; Schlussvorträge; Gutzumachender; Beschwerdegegnerin; Rügen; Oberrichter; Vorgetragen; Antrag
ZHLB210049ForderungenMöge; Vermögens; Klagte; Genswerte; Vermögenswerte; Klagten; Beklagten; Recht; Partei; Vorinstanz; Wirtschaftlich; Berufung; Beweis; Parteien; Gesellschaft; Rungen; Hauptverhandlung; Verhält; Auftrag; Entscheid; Bruder; Treuhand; Aktien; Gesellschaften; Verfahren; Genswerten; Familie; Tatsache; Wirtschaftliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2019.23 (AG.2020.223)ForderungKläger; Klägerin; Zivilgericht; Berufung; Partei; Entscheid; Beklagte; Provision; Parteien; Vereinbarung; Plädoyer; Plädoyernotizen; Gericht; Käuferseitig; E-Mail; Käuferseitige; Beklagten; Stellt; Hätte; Gerichts; Angefochtene; Werden; Rechtliche; Gehör; Gestellt; Worden; Mündlich; Berufung; Erwägung; Hätten
BSZB.2017.11 (AG.2017.766)Ungültigkeitsklage (Prozessvoraussetzungen)Berufung; Massnahme; Vorsorglich; Klage; Recht; Vorsorgliche; Zivilgericht; Gültig; Prosekution; Entscheid; Verfügung; Berufungskläger; Verfahren; Hauptsache; Vorsorglichen; Berufungsbeklagte; Ungültigkeit; Gesuch; Willensvollstrecker; Prosekutionsklage; Kommentar; Ungültigkeitsklage; Partei; Vorliegende; Frist; Berufungsbeklagten; Anspruch; Gericht; Zivilgerichts; Massnahmeverfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 97 (4A_328/2019) Art. 232 Abs. 2 ZPO ; Schriftliche Schlussvorträge. Verzichten die Parteien gemeinsam auf die mündlichen Schlussvorträge und beantragen, schriftliche Parteivorträge einzureichen, hat das Gericht nicht Gelegenheit zu einem zweiten Vortrag zu geben (E. 3). Partie; Plaidoirie; Parties; Plaidoiries; écrit; Droit; écrite; Position; écrites; Second; être; Consid; Réplique; Seconde; Tribunal; Demande; Délai; Condition; Orale; Demandeur; Tribunal; Procédure; Adverse; L'autorité; Donne; Interprétation; Plaide; Secondes; Détermine; Orales
141 III 302Art. 313 ZPO; Anschlussberufung. Eine Partei, die teilweise Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil erhoben hat, kann zusätzlich Anschlussberufung erheben, wenn die Gegenpartei Berufung erhebt (E. 2). Anschluss; Anschlussberufung; Hauptberufung; Berufung; Partei; Recht; Urteil; Partei; Beschwerde; Entscheid; Zivilprozessordnung; Erhoben; Obergericht; Prozesskostenvorschuss; Rechtspflege; Unentgeltliche; Partei; Schied; Erstinstanzliche; Bezirksgericht; Parteien; Anträge; Punkt; Erheben; Ersucht; Beschwerdeführerin; Angefochtene
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