E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 228CrimPC from 2023

Art. 228 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 228 Application for release from remand

1 The accused may apply to the public prosecutor at any time in writing or orally on record for release from remand, subject to paragraph 5 below. The application must be accompanied by a brief statement of grounds.

2 If the public prosecutor grants the application, it shall release the accused from remand immediately. If it does not wish to grant the application, it shall pass the same together with the files no later than 3 days after receipt to the compulsory measures court accompanied by a statement of its opinion.

3 The compulsory measures court shall send the opinion to the accused and his or her defence lawyer and allow them 3 days to respond.

4 The compulsory measures court shall decide at the latest within 5 days of receiving the response or of the expiry of the time limit mentioned in paragraph 3 above. If the accused expressly waives the right to a hearing, the decision may be issued in written proceedings. Article 226 paragraphs 2–5 also applies mutatis mutandis.

5 The compulsory measures court may in its decision specify a time limit of a maximum of one month within which the accused is not permitted to file a further application for release.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 228 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUB160082Sicherheitshaft / Haftentlassung (im Nachverfahren) Beschwerde; Zwangsmassnahmengericht; Beschwerdeführer; Entscheid; Verfahren; Freiheit; Massnahme; Sicherheit; Hinwil; Bezirksgericht; Verhandlung; Verfahrens; Sicherheitshaft; Freiheitsentzug; Verfügung; Recht; Sachgericht; Obergericht; Kammer; Beschwerdeführers; Justizvollzug; Stellungnahme; Stationär; Kantons; Anhörung; Gesuch; Mündlichen; Haftentlassung; Stationäre; Eingabe
ZHUH160053Entlassung aus dem vorzeitigen Strafantritt Beschwerde; Entlassung; Beschwerdegegner; Bedingte; Vollzug; Recht; Urteil; Freiheit; Verfügung; Gericht; Vorzeitig; Vorzeitige; Bedingten; Freiheitsstrafe; Kantons; Vorzeitigen; Bülach; Vorinstanz; Bezirks; Haftentlassung; Haftentlassungsgesuch; Entscheid; Beschwerdegegners; Bezirksgericht; Justizvollzug; Prognose; Vollzug
Dieser Artikel erzielt 22 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2020.11 (AG.2020.291)Gutheissung des Antrags auf Abweisung des HaftentlassungsgesuchsBeschwerde; Beschwerdeführer; Flucht; Werden; Haftentlassung; Verfügung; Verfahren; Fluchtgefahr; Bereits; Welche; Entscheid; Seiner; Treffe; Staatsanwaltschaft; Januar; Vorinstanz; Seinen; Gemäss; Stehen; Seinem; Anklage; Stellen; Darauf; Stellung; Haftentlassungsgesuch; Führt; Schweiz; Sicherheitshaft; Appellationsgericht; Gleich
BSHB.2019.60 (AG.2019.732)Haftentlassungegesuch (BGer 1B_535/2019 vom 12. November 2019)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Zwangsmassnahmengericht; September; Darauf; Appellationsgericht; Basel-Stadt; Entscheid; September; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Haftentlassung; Person; Werden; Eingabe; März; Haftentlassungsgesuch; Verteidigung; Verhandlung; Mündlich; Stellt; Gemäss; Dringend; Rechts; Beweise; Länger; Kantons; Bundesgericht; Wiederholungsgefahr; November
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 237 (1B_273/2011)Art. 81 und 93 BGG, Art. 222, 226 Abs. 5 und Art. 387 f. StPO; Untersuchungshaft, Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Freilassungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts, aufschiebende Wirkung. Beschwerde der Staatsanwaltschaft wegen Verweigerung der aufschiebenden Wirkung in Bezug auf eine Beschwerde gegen die Beendigung der Untersuchungshaft. Nicht wieder gutzumachender Nachteil bejaht, da die sofortige Freilassung des Beschuldigten die Fortführung des Strafverfahrens erschweren oder vereiteln kann, wenn ein besonderer Haftgrund vorliegt (E. 1.1). Die wirksame Geltendmachung des Beschwerderechts durch die Staatsanwaltschaft setzt voraus, dass die beschuldigte Person in Haft bleibt, bis die Beschwerdeinstanz über die Weiterführung der Haft (superprovisorisch) entscheiden kann (E. 2.4). In diesem zeitlich begrenzten Umfang ist die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels Teil des Beschwerderechts der Staatsanwaltschaft (E. 2.5). Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Aufschiebende; Beschwerdeinstanz; Entscheid; Untersuchungshaft; Zwangsmassnahmengericht; Verfahren; Recht; Verfahren; Freilassung; Kantons; Beschuldigte; Verfahrens; Beschuldigten; Beschwerderecht; Kantonsgericht; Zwangsmassnahmengerichts; Person; Haftgr; Entlassung; Haftentlassung; Provisorisch; Unverzüglich; Entscheiden; Superprovisorisch; Rechtsmittel; Gesuch; Wirksam
137 IV 230 (1B_232/2011)Art. 81 BGG, Art. 222, 226 Abs. 5 und Art. 388 StPO; Untersuchungshaft, Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Freilassungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts. Rechtsschutzinteresse der Staatsanwaltschaft an der Beschwerdeführung gegen die Beendigung der Untersuchungshaft (E. 1). Die Beschwerdeinstanz kann ohne vorherige Anhörung der beschuldigten Person die vorläufige Weiterführung der Haft anordnen, wenn dies zum Schutz des Untersuchungszwecks notwendig ist (E. 2.2.1). Die Nichtbehandlung des Gesuchs um vorläufige Weiterführung der Untersuchungshaft führt zur Vereitelung des Beschwerderechts der Staatsanwaltschaft (E. 2.3). Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Untersuchungshaft; Entscheid; Zwangsmassnahmengericht; Beschwerdeinstanz; Freilassung; Verfahren; Zwangsmassnahmengerichts; Kantons; Recht; Vorsorglich; Kantonsgericht; Schwyz; Anordnung; Unverzüglich; Verfügung; Vorsorgliche; Person; Beschuldigte; Beschuldigte; Verfahrens; Kantonsgerichts; Haftentlassung; Vorgehen; Massnahme; Verfahrens; Rechtsmittel

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2015.47Ersatzmassnahmen (Art. 237 Abs. 4 i.V.m. Art. 222 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Flucht; Syrien; Entscheid; Zwangsmassnahmen; Untersuchung; Ersatzmassnahme; Zwangsmassnahmengericht; Organisation; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Fluchtgefahr; Recht; Gruppierung; Untersuchungshaft; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Istanbul; Bundesstrafgericht; Beschwerdeverfahren; Aufhebung; Märtyrer; Schweiz; Amtliche; Reisen; Entscheide
BH.2014.1Anordnung der Untersuchungshaft (Art. 226 i.V.m. Art. 222 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Flucht; Organisation; Tatverdacht; Terroristische; Schweiz; Beschwerdekammer; Hinweis; Akten; Ringen; Schlepper; Bericht; Untersuchung; Fluchtgefahr; Bundesanwaltschaft; Recht; Untersuchungshaft; Anschlag; Telefon; Verfahren; Dringend; Entscheid; Verfahren; Dringende; Türkei; Datenträger; Zwangsmassnahmen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz