E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 225CrimPC from 2023

Art. 225 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 225 Detention proceedings before the compulsory measures court

1 On receipt of the application from the public prosecutor, the compulsory measures court shall immediately arrange a private hearing with the public prosecutor, the accused and his or her defence agent; it may require the public prosecutor to participate.

2 If so requested, it shall permit the accused and the defence to inspect the files in its possession before the hearing.

3 Any person who is permitted not to attend the hearing may submit applications in writing or make reference to earlier submissions.

4 The compulsory measures court shall gather all the immediately available evidence that may substantiate or rebut the suspicions or the grounds for detention.

5 If the accused expressly waives the right to a hearing, the compulsory measures court shall decide in written proceedings on the basis of the application made by the public prosecutor and the submissions made by the accused.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 225 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUP170015Entschädigung der amtlichen VerteidigungBeschwerde; Akten; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; AnwGebV; Aufwand; Amtliche; Klienten; Verteidigung; Besprechung; Verfügung; Streitwert; Gebühr; Stunden; Zürich-Limmat; Verfahren; Position; Kürzt; Honorar; Zeitaufwand; Anordnung; Entschädigung; Hafteinvernahme; Gemachte; Erscheint; Zwangsmassnahmengericht; Kanton; Auslagen; Bemühungen; Bundes
ZHUB140175Anordnung Untersuchungshaft Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwalt; Vorinstanz; Waltschaft; Kollusions; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Schuldigte; Kollusionsgefahr; Untersuchungshaft; Beschuldigte; Verfügung; Verteidiger; Mitbeschuldigte; Vorzeitige; Verfahren; Beschuldigten; Vollzug; Gehör; Vorzeitigen; Aussage; Mitbeschuldigten; /act; /Ordner; Widerruf; Vorliege; Gehörs
Dieser Artikel erzielt 19 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2018.23 (AG.2018.371)Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (BGer 1B_296/2018 vom 13. Juli 2018)Beschwerde; Beschwerdeführer; Zwangsmassnahme; Zwangsmassnahmen; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Zwangsmassnahmengericht; Beschwerdeführers; Werden; Tatverdacht; Betreffen; Stehen; Untersuchung; Welche; Weiter; Zwangsmassnahmengerichts; Betreffend; Länger; Haftentlassung; Dringend; Luzern; Dringende; September; Weitere; Bereits; Führt; Fortsetzung; Verfügung; Ordner
BSHB.2016.56 (AG.2016.704)Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 31. Oktober 2016Beschwerde; Beschwerdeführer; Schwere; Person; Untersuchungs; Beschwerdeführers; Staatsanwaltschaft; Untersuchungshaft; Polizei; Ausführung; Pfleger; Delikt; Gedroht; Aufgr; Anordnung; Verbrechen; Festnahme; Schweren; Gericht; Verteidiger; Haftgr; Entscheid; Angedroht; Machete; Forster; Bedroht; Bundesgericht; Drohung; Verteidigung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 IV 314 (1B_270/2013)Art. 188 Abs. 1 BV; Art. 1, 12 und 13 StPO; Art. 103 f. BGG; Beschwerde in Strafsachen der Staatsanwaltschaft gegen eine (umgehend vollzogene) Haftentlassung durch die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts. Anders als bei der Anfechtung eines Haftentlassungsentscheids des Zwangsmassnahmengerichts oder des erstinstanzlichen Strafrichters (E. 2.2), kann mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen eine Haftentlassung durch die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts in der Regel nicht verhindert werden, dass die Haftentlassung sofort vollzogen wird (E. 2.3). Beschwerde; Gericht; Staatsanwaltschaft; Bundes; Verfahren; Bundesgericht; Sachen; Freilassung; Zwangsmassnahmengericht; Verfahrens; Beschuldigte; Sicherheit; Massnahme; Vorsorgliche; Haftentlassung; Sicherheitshaft; Verfahrens; Beschuldigten; Bundesgerichts; Unverzüglich; Recht; Beschwerdeinstanz; Verhindern; Urteil; Verfahrensleitung; Beschwerderecht; Beschwerdeführerin; Untersuchungshaft; Bundesgerichtsgesetz; Entscheid
139 IV 25 (1B_264/2012)Art. 3 Abs. 2 lit. c, Art. 101 Abs. 1, Art. 107 Abs. 1 lit. b, Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2, Art. 139 Abs. 1, Art. 146 Abs. 1, Art. 147 Abs. 1, Art. 224 Abs. 1 und Art. 312 Abs. 2 StPO; Recht auf Teilnahme bei der Einvernahme von Mitbeschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen. Sachurteilserfordernisse und Streitgegenstand (E. 1-3). Verfahrensregeln der getrennten Einvernahmen und der Parteiöffentlichkeit von Beweiserhebungen (E. 4). Der Anspruch beschuldigter Personen auf Teilnahme an Beweiserhebungen gilt grundsätzlich auch für die Einvernahme von Mitbeschuldigten (E. 5.1-5.3). Mögliche Zielkonflikte im Hinblick auf die strafprozessuale Wahrheitsfindung und das Gleichbehandlungsgebot sowie Ausnahmen vom Grundsatz der Parteiöffentlichkeit (E. 5.4 und 5.5). Problematik der Zulassung von noch nicht einvernommenen Beschuldigten zu den Einvernahmen von Mitbeschuldigten (E. 5.5.2-5.5.4). Anspruch auf Teilnahme des bereits staatsanwaltlich verhörten Beschuldigten und seines Verteidigers an den Einvernahmen von Mitbeschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen. Ausnahme vom Grundsatz der Parteiöffentlichkeit im vorliegenden Fall verneint (E. 5.5.5-5.5.11). Einvernahme; Partei; Beschuldigte; Beschuldigte; Einvernahmen; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Teilnahme; Beschuldigten; Mitbeschuldigten; Recht; Prozess; Beweise; Staatsanwaltschaft; Person; Ausschluss; Beweiserhebung; Parteiöffentlichkeit; Zeugen; Parteien; Beweiserhebungen; Teilnahmerecht; Verfahren; Personen; E/StPO; Befragung; Untersuchung; Generalstaatsanwaltschaft

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2021.2, BP.2021.72Beschwerde; Beschwerdeführer; Haftverlängerung; Haftverlängerungsgesuch; Untersuchung; Beschwerdegegnerin; Aussagen; Beilage; Entscheid; Hinzufügen; Gefängnis; öffnen; Person; Filter; Zwangsmassnahmen; Tatverdacht; Dringend; Zwangsmassnahmengericht; Akten; Polizei; Dringende; Beilagen; Beschwerdekammer; Entscheide; Beschuldigte; Urteil; Untersuchungshaft; Gambia; Mile; Hauptquartier
SN.2016.26Verlängerung Sicherheitshaft (Art. 231 StPO)Bundes; Sicherheitshaft; Schweiz; Gericht; Verurteilte; Bundesstrafgericht; Kammer; Urteil; Flucht; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Freiheit; Beschwerde; Bundesgericht; Sicherung; Erstinstanzliche; Beschluss; Freiheitsstrafe; Vollzugs; Gilomen; Verfahren; Verlängerung; Rechtsanwalt; Fluchtgefahr; Möglichkeit; Monate; Verurteilten; Erwarten; Entlassung; Frist

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidPraxiskommentar, 2. Aufl., Zürich2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz