Art. 220 LEF dal 2025

Art. 220 Rapporto tra
le classi
1 I creditori della medesima classe concorrono fra loro a parità di diritto.
2 I creditori di una classe susseguente non hanno alcun diritto se non dopo soddisfatti quelli della classe precedente.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 220 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS160205 | Verteilungsliste (Beschwerde über ein Konkursamt) | Gläubiger; Kollokationsplan; Konkurs; SchKG; Forderung; Konkursamt; Verteilung; Vorinstanz; Verfahren; Verteilungsliste; Betrag; Streichung; Forderungen; Recht; Bundesgericht; Eingabe; Entscheid; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Auflage; Urteil; Abschlagszahlung; Dividende; Auszahlung; Anträge; Klasse |
VD | HC/2013/694 | - | Appel; éance; Intimée; Appelant; Arrondissement; Appelante; étent; écision; ésident; état; étention; édéral; Masse; étence; Office; Existence; Président; érence; épens; Lintimée; Action; Commentaire; èces; épasse; Espèce; Lappel |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 III 335 | Anwendbarkeit von Art. 333 Abs. 3 OR bei Erwerb eines Betriebes aus dem Konkurs des früheren Inhabers. Wer einen Betrieb erwirbt und mit den Arbeitnehmern die im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Arbeitsverhältnisse weiterführt, haftet nicht für offene, vor der Übernahme fällig gewordene Lohnforderungen aus den Arbeitsverhältnissen, wenn die Übernahme des Betriebes aus der Konkursmasse des bisherigen Arbeitgebers erfolgt ist. Auslegung von Art. 333 OR nach Wortlaut, Sinn und Zweck und den ihm zugrunde liegenden Wertungen und Zielsetzungen (E. 4 und 5). Europarechtskonforme Auslegung und Berücksichtigung von Reformbestrebungen des schweizerischen Gesetzgebers (E. 6 und 7). | Arbeit; Betrieb; Konkurs; Arbeitnehmer; Lohnforderungen; Recht; Erwerb; Betriebe; Übernahme; Erwerber; Solidarhaft; Arbeitsverhältnis; Übergang; Betriebsübernahme; Betriebes; SchKG; Solidarhaftung; Konkursmasse; Arbeitsverhältnisse; Arbeitgeber; GEISER; Sanierung; Revision; Betriebsteil; Richtlinie; HOFSTETTER; Konkurseröffnung |