ZPO Art. 218 - Kosten der Mediation
Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:
Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.
Art. 218 ZPO vom 2025
Art. 218 Kosten der Mediation
1 Die Parteien tragen die Kosten der Mediation.
2 In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn: (1) a. ihnen die erforderlichen Mittel fehlen; undb. das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt.
3 Das kantonale Recht kann weitere Kostenerleichterungen vorsehen.
(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 20. März 2015 (Kindesunterhalt), in Kraft seit 1. Jan. 2017 ([AS 2015 4299]; [BBl 2014 529]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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