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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 216b OR dal 2023

Art. 216b Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 216b Trasmissibilit? per successione e cessione (1)

1 Salvo convenzione contraria, i diritti di prelazione, di compera e di ricupera convenzionali sono trasmissibili per successione, ma non cedibili.

2 La cessione ammessa per contratto deve avere la stessa forma di quella richiesta per la costituzione del diritto.

(1) Introdotto dal. n. II della LF del 4 ott. 1991, in vigore dal 1° gen. 1994 (RU 1993 1404; FF 1988 III 821).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 216b Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU11 09 29Art. 216 OR und 498 ff. ZGB. Abgrenzung zwischen Kaufrechtsvertrag und Verfügung von Todes wegen.Beklagten; Kaufs; Verfügung; Todes; Rechtsgeschäft; Schwester; Kaufsrecht; Lebenden; Schwestern; Kaufrechtsvertrag; Bundesgericht; Kaufpreis; Eigentum; Kaufrechtsgeberinnen; Indiz; Grundstück; Vertrag; Bezahlt; Erbrechtliche; Zustimmung; Umstände; Isler; Stiftung; Kaufrechtsvertrags; Abschluss; Erbrechtlichen; Grundbuch; Argument; Gültig

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 09 156_2§ 2 Ziff. 3 lit. b HStG. Sogenannte Kettengeschäfte stellen wirtschaftliche Handänderungen dar und begründen die Handänderungssteuerpflicht des Mittelmanns. Für die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist es nicht entscheidend, ob die einzelnen Geschäfte formgültig zustande gekommen sind.Grundstück; Beschwerdeführerin; Wirtschaftlich; Handänderung; Wirtschaftliche; Vereinbarung; Rechtlich; Recht; Steuer; Verfügung; Reservationsvereinbarung; Eigentum; Preis; Grundeigentümerin; Miteigentumsanteil; Zivilrechtlich; Verfügungsmacht; Wirtschaftlichen; Kaufsrecht; übertragen; Zivilrechtliche; Erwerb; Verpflichtet; Vertrag; Eigentümer; Kette; Eigentums; Handänderungssteuer; Kaufrecht
LUA 09 156_1§ 2 Ziff. 3 lit. b HStG. Sog. Kettengeschäfte stellen wirtschaftliche Handänderungen dar und begründen die Handänderungssteuerpflicht des Mittelmanns. Für die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist es nicht entscheidend, ob die einzelnen Geschäfte formgültig zustande gekommen sind.Grundstück; Beschwerdeführerin; Wirtschaftlich; Handänderung; Wirtschaftliche; Vereinbarung; Steuer; Rechtlich; Verfügung; Recht; Reservationsvereinbarung; Eigentum; Grundeigentümerin; Preis; Verfügungsmacht; Zivilrechtlich; Wirtschaftlichen; übertragen; Erwerb; Handänderungssteuer; Verpflichtet; Zivilrechtliche; Eigentümer; Kette; Vertrag; Kaufsrecht; Miteigentumsanteil; Übertragung; Kaufsinteressenten
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