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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 216b OR de 2023

Art. 216b Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 216b Ater. Transmissibilité par succession et cessibilité (1)

1 Sauf convention contraire, les droits de préemption, d’emption et de réméré conventionnels sont transmissibles par succession, mais non cessibles.

2 Si la cession est permise par le pacte, elle doit revêtir la même forme que celle fixée pour la constitution du droit.

(1) Introduit par le ch. II de la LF du 4 oct. 1991, en vigueur depuis le 1er janv. 1994 (RO 1993 1404; FF 1988 III 889).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 216b Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU11 09 29Art. 216 OR und 498 ff. ZGB. Abgrenzung zwischen Kaufrechtsvertrag und Verfügung von Todes wegen.Beklagten; Kaufs; Verfügung; Todes; Rechtsgeschäft; Schwester; Kaufsrecht; Lebenden; Schwestern; Kaufrechtsvertrag; Bundesgericht; Kaufpreis; Eigentum; Kaufrechtsgeberinnen; Indiz; Grundstück; Vertrag; Bezahlt; Erbrechtliche; Zustimmung; Umstände; Isler; Stiftung; Kaufrechtsvertrags; Abschluss; Erbrechtlichen; Grundbuch; Argument; Gültig

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 09 156_2§ 2 Ziff. 3 lit. b HStG. Sogenannte Kettengeschäfte stellen wirtschaftliche Handänderungen dar und begründen die Handänderungssteuerpflicht des Mittelmanns. Für die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist es nicht entscheidend, ob die einzelnen Geschäfte formgültig zustande gekommen sind.Grundstück; Beschwerdeführerin; Wirtschaftlich; Handänderung; Wirtschaftliche; Vereinbarung; Rechtlich; Recht; Steuer; Verfügung; Reservationsvereinbarung; Eigentum; Preis; Grundeigentümerin; Miteigentumsanteil; Zivilrechtlich; Verfügungsmacht; Wirtschaftlichen; Kaufsrecht; übertragen; Zivilrechtliche; Erwerb; Verpflichtet; Vertrag; Eigentümer; Kette; Eigentums; Handänderungssteuer; Kaufrecht
LUA 09 156_1§ 2 Ziff. 3 lit. b HStG. Sog. Kettengeschäfte stellen wirtschaftliche Handänderungen dar und begründen die Handänderungssteuerpflicht des Mittelmanns. Für die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist es nicht entscheidend, ob die einzelnen Geschäfte formgültig zustande gekommen sind.Grundstück; Beschwerdeführerin; Wirtschaftlich; Handänderung; Wirtschaftliche; Vereinbarung; Steuer; Rechtlich; Verfügung; Recht; Reservationsvereinbarung; Eigentum; Grundeigentümerin; Preis; Verfügungsmacht; Zivilrechtlich; Wirtschaftlichen; übertragen; Erwerb; Handänderungssteuer; Verpflichtet; Zivilrechtliche; Eigentümer; Kette; Vertrag; Kaufsrecht; Miteigentumsanteil; Übertragung; Kaufsinteressenten
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