VTS Art. 216 - Beleuchtung

Einleitung zur Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 216 VTS vom 2022

Art. 216 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 216 (1) Beleuchtung

1 Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung erforderlich ist (Art. 41 SVG; Art. 30 und 39 VRV (2) ), mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein. Sie können fest angebracht oder abnehmbar sein. (3)

2 Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.

3 Für die Farben zusätzlicher Lichter gilt Anhang 10.

4 Richtungsblinker sind zulässig. Sie müssen gelb (Anhang 10 Ziff. 111) und paarweise symmetrisch angebracht sein. Sie müssen klar als Richtungsanzeige erkennbar sein und dürfen nicht blenden. Sind Richtungsblinker angebracht, so sind andere blinkende Lichter nicht zulässig. (4)

(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Juni 2005, in Kraft seit 1. Okt. 2005 (AS 2005 4111).
(2) SR 741.11
(3) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4693).
(4) Eingefügt durch Ziff. I der V vom 28. März 2007 (AS 2007 2109). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Nov. 2016, in Kraft seit 15. Jan. 2017 (AS 2016 5133).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 216 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2016.52Widerhandlung gegen das SVGBerufung; Radfahrer; Berufungsklägerin; Licht; Verkehr; Fahrrad; Staat; Zeugin; Fahrzeug; Verkehrsregel; Verfahren; Niederwil; Richtung; Solothurn; Beschuldigte; Günsberg; Urteil; Recht; Geschwindigkeit; Strasse; Verzweigung; Vortritt; Befehl; Verletzung; Vorinstanz; Hauptstrasse; önnen
BESK 2021 78Falsche Anschuldigung, Diebstahl, Hausfriedensbruch etc.Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Urteils; Recht; Vorinstanz; Bundesgericht; Delikt; Schweiz; Einheiten; Verkehr; Person; Aussage; Anklageschrift; Bundesgerichts; Beweis; Polizei; Freiheitsstrafe; Verfahren; Landes; Verordnung; Aussagen; Sachbeschädigung