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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 212 OR dal 2023

Art. 212 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 212 II. Determinazione del prezzo

1 Ove siasi comperato fisso senza indicazione di prezzo, si ritiene nel dubbio pattuito il prezzo medio del mercato al momento e nel luogo dell’adempimento.

2 Ove il prezzo debba calcolarsi sul peso della merce, si deve dedurre il peso dell’imballaggio (tara).

3 Sono salvi gli usi particolari del commercio, secondo cui il prezzo di certe merci viene calcolato con una deduzione fissa o di un tanto per cento, o sul peso lordo.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 212 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2001.95Entscheid Art. 23 ff., 24 Abs. 1 Ziff. 3, 184 Abs. 1 und 3 OR. Kauf eines Neuwagens gegen Eintausch eines Gebrauchtwagens. Auslegung des Kaufvertrages bezüglich der Frage, ob die Mehrwertsteuer im vereinbarten Kaufpreis bereits enthalten ist oder nicht. Irrtum der Verkäuferin in diesem Punkt verneint. Gültigkeit der Eintauschabrede trotz fehlender Einigung über den Eintauschpreis oder eine entsprechende Berechnungsmethode, da ein "mittlerer Marktwert" objektiv bestimmbar ist. Ermittlung des Eintauschwertes durch Expertise im besonderen Fall (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 27. April 2004, BZ.2001.95). Beklagte; Eintausch; Kläger;Klägerin; Mehrwertsteuer; Vertrag; Beklagten; Anrechnung; Betrag; Kläg; Kaufvertrag; Gebrauchtwagen; Liegen; Jedoch; Berufung; Halten; Zahlung; Einigung; Gelten; Partei; Führt; Dieser; Anrechnungsbetrag; Geltend; Fahrzeug; Neuwagen; Behauptet

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
81 II 221Tausch mit Aufgeld. Bemessung eines nicht ziffernmässig bestimmten Aufgeldes. Art. 237 OR. Aufgeld; Tausch; Pferd; Aufgeldes; Partei; Wertbasis; Beklagten; Erwägungen; Festsetzung; Parteien; Ermessen; Aeschbacher; Vereinbarung; BECKER; Bezug; Vorbemerkungen; Wiesen; Schmid; Urteil; Hinsichtlich; Recht; Kaufrechtes; Gleichbehandlung; Preisvorschriften; Zusätzlichen; Deutsche; Also
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