Art. 205 CPC de 2023
Art. 205 Confidentialité de la procédure
1 Les dépositions des parties ne doivent ni figurer au procès-verbal de conciliation ni être prises en compte par la suite, durant la procédure au fond.
2 La prise en compte des dépositions dans une proposition de jugement ou une décision de l’autorité de conciliation est réservée.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB140016 | Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Winterthur vom 13. August 2014 (BA140001-K) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Aufsicht; Aufsichts; Vorinstanz; Aufsichtsbeschwerde; Winterthur; Beschwerdegegnerin; Recht; Friedensrichteramt; Beschluss; Verfahren; Verwaltungskommission; Partei; Obergericht; Forderung; Akten; Schlichtungsgesuch; Rechtsmittel; Zivil; Parteien; Kanton; Verfahrens; Obergerichts; Aufsichtsbehörde; Schlichtungsverfahren |
SG | HG.2005.61 | Entscheid Art. 2, Art. 3 lit. a und b UWG (SR 241). Ein Verstoss gegen das Wettbewerbsgesetz liegt vor bei einer unberechtigten oder irreführenden Verwarnung wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung. Verwarnungen wegen angeblicher Patentverletzung sind nur dann als unlauterer Wettbewerb zu qualifizieren, wenn der Verwarner mit Sicherheit um die Nichtigkeit des Patents weiss oder an dessen Rechtsbeständigkeit zumindest ernsthaft zweifeln muss (Handelsgericht, 22. November 2005, HG. 2005.61). | Patent; Klägerinnen; Maschine; Maschinen; Klagt; Beklagten; A&B; Klage; Beklact; Gesuch; Sealy; Memorandum; Turkey; Kunde; Patentverletzung; Türkische; Kunden; Recht; Mizrakli; Rechnen; Murat; Erwähnt; Unternehmen; Türkei; Verwarnung; Glaubhaft |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 70 (4A_387/2013) | Art. 204, 209 sowie 59 ZPO; persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; gültige Klagebewilligung als Prozessvoraussetzung. Pflicht zum persönlichen Erscheinen an der Schlichtungsverhandlung, wenn eine juristische Person Partei ist (E. 4.3 und 4.4). Rechtsfolge der Missachtung der Pflicht zum persönlichen Erscheinen (E. 5).
| Schlichtung; Person; Schlichtungsverhandlung; Persönlichen; Personen; Partei; Juristische; Rechtsanwalt; Pflicht; Vertretung; Beschwerde; Klage; Parteien; Vorinstanz; Gültig; Zivilprozessordnung; Bevollmächtigt; Generell; Natürliche; Nachträglich; Zivilprozessordnung; Streit; Juristischen; Klagebewilligung; Schlichtungsverfahren; Bevollmächtigte; INFANGER |
87 I 126 | Wohnsitzgerichtsstand. Anfechtbare Verfügung; Natur der Feststellungsklage über das Bestehen oder Nichtbestehen einer persönlichen Ansprache; Zulässigkeit der Widerklage am Ort der Einleitung der Hauptklage nur bei Rechtshängigkeit der Hauptklage. | Widerklage; Beschwerde; Recht; Einschreibung; Hauptklage; Widerbeklagte; Klage; Gericht; Widerbeklagten; Frist; Einreichung; Widerkläger; Bezirksgericht; Verfügung; Feststellungsklage; Staatsrechtliche; Gallen; Aufforderung; Begründet; Rechtshängigkeit; Antwort; Anhängig; Gerichtlich; Verhältnis; Erhoben; Gerichtsstand; Fristansetzung |