Art. 20 StReG vom 2023
Art. 20 Einzutragende Daten bei Grundurteilen
1 Bei einzutragenden Grundurteilen (Art. 16 Abs. 1 Bst. a und 2 Bst. a) werden folgende Daten des Urteilsdispositivs in VOSTRA eingetragen:a. die identifizierenden Angaben zur Person (Art. 17);b. allgemeine Informationen wie namentlich das Datum des Grundurteils und die urteilende Behörde;c. Angaben zum Urteilstyp wie namentlich dazu, ob eine Zusatzstrafe oder eine Gesamtstrafe ausgesprochen wurde;d. Angaben zur Verfahrensart;e. Angaben zum Delikt; bei ausländischen Grundurteilen kann der Bundesrat eine vereinfachte Form der Eintragung vorsehen;f. Angaben zur Sanktion.
2 Bei einzutragenden Grundurteilen (Art. 16 Abs. 1 Bst. a und 2 Bst. a) werden für jede zu vollziehende Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Massnahme das Ein- und Austrittsdatum in VOSTRA eingetragen, sofern gegen die betreffende Person in der Schweiz ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot nach StGB (1) oder MStG (2) ausgesprochen worden ist.
3 Bei einzutragenden schweizerischen Grundurteilen mit Landesverweisung werden folgende Daten in VOSTRA eingetragen:a. zur Berechnung der Frist nach Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe d: das Datum, an dem die betroffene Person die Schweiz verlassen hat oder, sofern dieses nicht bekannt ist, das Datum, an dem sie die Schweiz hätte verlassen müssen;b. zur Berechnung der Frist nach Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe n zweiter Teilsatz: die Gutheissung des Gesuchs einer seit mehr als 8 Jahren in der Schweiz eingebürgerten Person um Entfernung des Urteils nach den in Artikel 30 Absatz 2 Buchstaben a–m genannten Fristen.
4 Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteile werden für die Eintragung registerrechtlich als eigenständige Urteile behandelt. Ein Verweis auf bereits entfernte oder nicht einzutragende Entscheide ist zulässig.
5 Der Bundesrat regelt, welche Daten in welcher Form eingetragen werden und die Referenzkategorien für die Eintragung der ausländischen Grundurteile.
(1) [SR 311.0] (2) [SR 321.0]
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.