Art. 1a 1. Kapitel: Obligatorische Versicherung (1) Versicherte
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2 Der Bundesrat kann die Versicherungspflicht ausdehnen auf Personen, die in einem arbeitsvertragsähnlichen Verhältnis stehen. Er kann Ausnahmen von der Versicherungspflicht vorsehen, namentlich für mitarbeitende Familienglieder, für unregelmässig Beschäftigte und für Personen, die im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 (6) von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen begünstigt sind. (7)
(1) Ursprünglich Art. 1.Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2018.95 | Unfallversicherung | Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; Beschwerdegegnerin; Unfall; Suva-Nr; Sicher; Stellt; Partei; Arbeitsvertrag; Baustelle; Beschwerdeführers; Diesem; Einsprache; Gestellt; Arbeitnehmer; Einspracheentscheid; Weiter; September; Ebenfalls; Reicht; Erklärt; Bereits; Stunden; Erfolgt; Anstellung; Obligatorisch |
SG | UV 2017/85 | Entscheid Art. 1a Abs. 1 UVG. Die Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherten und damit eine Versicherungsdeckung über die obligatorische Unfallversicherung ist nicht überwiegend wahrscheinlich erstellt. Kein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. August 2019, UV 2017/85). | Beschwerde; Arbeit; Versicherung; Arbeitnehmer; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; UV-act; Restaurant; Obligatorisch; Unfall; Versicherungsdeckung; Beschwerdeführerin; Selbst; Liegen; Arbeitnehmereigenschaft; Stehen; Obligatorische; Selbständig; Wirtschaftliche; Unfallversicherung; Vertrauen; Zumindest; Zwischen; Bestand; Tätig; Einsprache; Hinterlassenen; Entscheid |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB.2007.00041 | Beiträge von Nichterwerbstätigen für die obligatorische Unfallversicherung nach KVG fallen nicht unter § 31 Abs. 1 lit. f StG, sondern unter § 31 Abs. 1 lit. g StG und sind somit lediglich im Rahmen der Pauschalen steuermindernd zuzulassen. Zu diesem Schluss gelangt das Verwaltungsgericht aufgrund der wesentlichen Unterschiede zwischen der Unfall- und der Krankenversicherung hinsichtlich der Prämienerhebung, der Prämienberechnung wie auch der Leistungen im Schadensfall. Angesichts dieser Unterschiede ist auch der Grundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) nicht verletzt. Ebenso wenig ist das verfassungsmässige Gebot der Förderung der Selbstvorsorge (Art. 111 Abs. 4 BV) verletzt. Gutheissung. Stichworte: AUSLEGUNG | Obligatorisch; Unfall; Kranken; Obligatorische; Prämien; Unfallversicherung; Beiträge; Abzug; Bundesgesetz; Krankenkasse; Leistungen; Krankenversicherung; Beschwerde; Recht; Geleistet; Ermessen; Erwerb; Pauschale; Erwerbstätig; Entscheid; Wortlaut; Nichtberufsunfälle; Rekurs; Gemachte; Verwaltungsgericht; Versicherung; Kommentar; Auslegung |
SG | UV 2017/85 | Entscheid Art. 1a Abs. 1 UVG. Die Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherten und damit eine Versicherungsdeckung über die obligatorische Unfallversicherung ist nicht überwiegend wahrscheinlich erstellt. Kein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. August 2019, UV 2017/85). | Beschwerde; Arbeit; Versicherung; Arbeitnehmer; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; UV-act; Restaurant; Recht; Obligatorisch; Versicherungsdeckung; Unfall; Beschwerdeführerin; Selbständig; Obligatorische; Arbeitnehmereigenschaft; Konto; Wirtschaftliche; Vertrauen; Unfallversicherung; Formell; Sinne; Einsprache; Qualifizieren; Würdigung; Generali; Hinterlassenen; Vertrauensschutz; Rechtlich |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5764/2016 | Leistungsstreitigkeiten zwischen Versicherungsträgern | Visana; Leistung; Unfall; Versicherer; Leistungen; Bundes; Verfügung; Leistungspflichtig; Verfahren; Versicherung; Vorleistung; Beschwerde; Rückerstattung; Unfallversicherer; Recht; Person; BVGer; Leistungspflichtige; Vorakten; Rente; Bundesgericht; Taggeld; Deckung; Urteil; Vorleistungspflichtig; Nichtberufsunfall; Erbracht; Rückerstattungspflichtig; Erstatten |
BVGE 2011/34 | Leistungsstreitigkeiten zwischen Versicherungsträgern | Arbeit; Beschwerde; Unfall; Arbeitnehmer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Testeinsatz; Berufs; Liegend; Beschwerdegegnerin; Unfallversicherung; Vorliegenden; Leistung; Wirtschaftlich; Person; Erwerbsabsicht; Selbständig; Wirtschaftliche; Unselbständig; Arbeitnehmereigenschaft; Fassung; Spesen; Entgelt; Ereignis; Unselbständige; Schulter; Leistungspflicht; Consid |