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Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP)

Art. 197 LDIP dal 2023

Art. 197 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 197 II. Diritto transitorio 1. Competenza

1 Per le azioni od istanze pendenti al momento dell’entrata in vigore della presente legge rimangono competenti i tribunali o le autorit? svizzeri aditi, anche se non più competenti in virtù della presente legge.

2 Le azioni od istanze respinte, per difetto di competenza, da tribunali o autorit? svizzeri prima dell’entrata in vigore della presente legge possono essere riproposte ove la presente legge preveda una tale competenza e la pretesa giuridica possa essere ancora fatta valere.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 II 209Zuständigkeit für Scheidungsklage. Intertemporales Recht (Art. 59 und 197 IPRG). 1. War die Scheidungsklage im Zeitpunkt rechtshängig, in dem das neue IPR-Gesetz in Kraft trat, so sind die schweizerischen Gerichte zuständig, wenn das alte oder das neue Recht einen schweizerischen Gerichtsstand vorsah bzw. vorsieht (E. 2b, aa und bb). 2. Der Rechtswechsel ist auch dann beachtlich, wenn er erst nach dem letzten kantonalen Entscheid und nach Einreichung der Berufung, aber vor der Beurteilung durch das Bundesgericht eintritt (E. 2b, cc). Recht; Zuständigkeit; Gericht; Klage; Zeitpunkt; Scheidung; Schweizerischen; Schweiz; Berufung; Bundesgericht; Wohnsitz; Vilma; Inkrafttreten; Obergericht; Scheidungsklage; Gerichte; Gerichtsstand; Absatz; Kantons; Entscheid; Zeljko; Beachtlich; Anwendbare; Einreichung; Beschluss; Beurteilung; Prozessvoraussetzungen; Fest; Genügt
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