Art. 193 CPC from 2023

Art. 193 Record
Article 176 applies by analogy to the record of the examination of the parties and the evidence given.
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Art. 193 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RA190002 | Arbeitsrechtliche Forderung (Ausschluss Gerichtsberichterstattung) | Vorinstanz; Vergleichsverhandlung; Gericht; Hauptverhandlung; Ausschluss; Verfahren; Öffentlichkeit; Verhandlung; Parteien; Verhandlungen; Beschluss; Interesse; Recht; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Teilnahme; Akten; Sinne; Einschätzung; Bundesgericht; Oberrichter; Kanton; Arbeitsgericht; Gerichtsberichterstatterin; Beendigung; Verfahrens; ässig |
ZH | RA180002 | Arbeitsrechtliche Forderung (Ausstand) | Einzelrichter; Einzelrichterin; Beweis; Beklagte; Beklagten; Ausstand; Gericht; Parteien; Ausstandsgesuch; Vorinstanz; Zeuge; Verfahren; Zeugen; Entscheid; Verfügung; Beweisverfügung; Beweisverhandlung; Stellung; Befragung; Stellungnahme; Protokoll; Befangenheit; Arbeitsgericht; Ergänzung; Anwalt; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Bezirksrichter |
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Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Mabillard, Schweizer, Girsberger | Hand zum Schweizer Privat- recht | 2016 |
Hausheer, Bühler, Schweizer | Berner Schweizerische Zivilprozessordnung | 2012 |