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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 186 StPO vom 2023

Art. 186 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 186 Stationäre Begutachtung

1 Staatsanwaltschaft und Gerichte können eine beschuldigte Person in ein Spital einweisen, wenn dies für die Ausarbeitung eines ärztlichen Gutachtens erforderlich ist.

2 Die Staatsanwaltschaft beantragt dem Zwangsmassnahmengericht die Spitaleinweisung, wenn sich die betreffende beschuldigte Person nicht bereits in Untersuchungshaft befindet. Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet darüber in einem schriftlichen Verfahren endgültig.

3 Erweist sich eine stationäre Begutachtung während des gerichtlichen Verfahrens als notwendig, so entscheidet darüber das betreffende Gericht in einem schriftlichen Verfahren endgültig.

4 Der Spitalaufenthalt ist auf die Strafe anzurechnen.

5 Im Übrigen richtet sich die stationäre Begutachtung sinngemäss nach den Vorschriften über die Untersuchungs- und die Sicherheitshaft.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 186 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB110610vorsätzliche Tötung Schuldig; Beschuldigte; Opfer; Beschuldigten; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Tötung; Vorsätzlich; Aussage; Kantons; Berufung; Würgen; Rettungsdienst; Urteil; Vorsätzliche; Alkohol; Aussagen; Erwähnt; Obduktion; Freiheitsstrafe; Recht; Todes; Massnahme; Gericht
ZHUH110004Örtliche Zuständigkeit des ZwangsmassnahmengerichtsBezirk; Staatsanwaltschaft; Zwangsmassnahmengericht; Bezirksgericht; Zuständigkeit; Winterthur; örtlich; Kanton; Beschwerde; örtliche; Bezirke; Gericht; Zuständig; Verfahren; örtlichen; Zuständigkeitsbereich; Bezirkes; Antrag; Bezirksgerichts; Obergericht; Recht; Haftrichter; Prozess; Kantons; Untersuchungshaft; Fortsetzung; Einzelgericht; Behörden; Prozessordnung; Lasse
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4180/2012Invalidenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Rente; Vorinstanz; Renten; Recht; Zahlung; Urteil; Untersuchungs; Verfügung; Untersuchungshaft; Person; Validen; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Rentensistierung; Rentenzahlung; Invaliden; Leistungen; Erwerbstätigkeit; Gericht; Rückerstattung; Partei; Unrecht; Verfahrens; Schweizer; Verrechnung; Beschwerdeführers
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