StPO Art. 186 - Stationäre Begutachtung

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 186 StPO vom 2023

Art. 186 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 186 Stationäre Begutachtung

1 Staatsanwaltschaft und Gerichte können eine beschuldigte Person in ein Spital einweisen, wenn dies für die Ausarbeitung eines ärztlichen Gutachtens erforderlich ist.

2 Die Staatsanwaltschaft beantragt dem Zwangsmassnahmengericht die Spitaleinweisung, wenn sich die betreffende beschuldigte Person nicht bereits in Untersuchungshaft befindet. Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet darüber in einem schriftlichen Verfahren endgültig.

3 Erweist sich eine stationäre Begutachtung während des gerichtlichen Verfahrens als notwendig, so entscheidet darüber das betreffende Gericht in einem schriftlichen Verfahren endgültig.

4 Der Spitalaufenthalt ist auf die Strafe anzurechnen.

5 Im Übrigen richtet sich die stationäre Begutachtung sinngemäss nach den Vorschriften über die Untersuchungs- und die Sicherheitshaft.


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Art. 186 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230279Nötigung etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Privatklägerin; Urteil; Berufung; Recht; Vorinstanz; Geldstrafe; Verteidigung; Sinne; Polizei; Nötigung; Tagessätze; Gericht; Anklage; Bezirksgericht; Staatsanwalt; Bezirksgerichts; Baustelle; Staatsanwaltschaft; Wohnung; Tagessätzen; Urteils; Entscheid; Verfahren; Kontakt; Rechtskraft; Hausfriedensbruch; Verhalten
ZHSB110610vorsätzliche Tötung Beschuldigte; Opfer; Beschuldigten; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Tötung; Aussage; Kantons; Berufung; Rettungsdienst; Würgen; Urteil; Sinne; Alkohol; Aussagen; Freiheitsstrafe; Obduktion; Todes; Massnahme; Gutachten; Eventualvorsatz
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4180/2012Invalidenversicherung (Übriges)Rente; Vorinstanz; Renten; Recht; Urteil; Zahlung; Untersuchungs; Verfügung; Untersuchungshaft; Person; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Rentenzahlung; Rentensistierung; Leistungen; Erwerbstätigkeit; Invaliden; Rückerstattung; Gericht; Beschwerdeführers; Unrecht; Verrechnung; Verfahrens; Schweizer; Inhaftierung; ässig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Hans, Hansjakob, Lieber Kommentar StPO2014
Schweizer Kommentar - Schweizerische Strafprozessordnung2010