E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Civil Procedure Code (CPC)

Art. 184CPC from 2023

Art. 184 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 184 Rights and obligations of the expert

1 The expert must tell the truth and must submit his or her opinion within the set deadline.

2 The court shall caution the expert as to the criminal consequences of perjury by an expert witness in terms of Article 307 SCC (1) and of a breach of official secrecy under Article 320 SCC as well as the consequences of default or failure to perform the mandate adequately.

3 The expert is entitled to a fee. The decision of the court on the fee may be challenged by way of objection.

(1) SR 311.0

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 184 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220030Ehescheidung (Entschädigung Sachverständiger)Schwerde; Beschwerde; Beschwerdeführer; Bericht; Recht; Entschädigung; Vorinstanz; Entscheid; Rechtsmittel; Gericht; Berichte; Einzelrichterin; Beklagten; Verfahren; Kontakt; Sinne; Kinder; Partei; Verfügung; Rechnung; Beschwerdegegner; Rungen; Weisungen; Eröffnung; Frist; Therapie; Fortschritt; Mitwirkung; Folgend:; Bundesgericht
ZHRE170018Eheschutz (Kostenfolge)Beschwerde; Gesuchsgegnerin; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Parteien; Gesuchsteller; Vorinstanz; Urteil; Entschädigung; Ziffer; Verfahren; Auferlegt; Kostenverteilung; Höhe; Vorinstanzlichen; Bundesgericht; Beschwerdeführerin; Angefochten; Oberrichter; Frist; Angefochtenen; Parteientschädigung; Vertreten; Entscheidgebühr; Dispositiv-Ziffer; Rechtsanwältin; Unrichtig; Kanton; Begründet
Dieser Artikel erzielt 16 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.482KostenverlegungBeschwerde; Beschwerdeführer; Gutachter; Gutachten; Partei; Kostenvorschuss; Staatskanzlei; Verfahren; Recht; Verfahrens; Vorschuss; Parteien; Verwaltungs; Ergänzungsfragen; Beweise; Auftrag; Verfügung; Akten; Fragen; Gutachtens; Stunden; Gutachters; Verwaltungsgericht; Rechnung; Liegenden; Gericht; Beantragt; Entscheid; Behörde; Mutmasslichen
SGIV-2011/168Entscheid Art. 14 Abs. 2 lit. c und Abs. 4, Art. 16 Abs. 1, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01), Art. 11b Abs. 1 lit. b und Abs. 4, Art. 29 VZV (SR 741.51), Art. 12 Abs. 1 VRP (sGS 951.1). Der Rekurrent lenkte einen Personenwagen unter Cannabiseinfluss. Er verzichtete unterschriftlich auf eine umfassende Untersuchung. Aufgrund des Gutachtensauftrags und des Verlaufs der verkehrsmedizinischen Untersuchung musste er damit rechnen, dass der Gutachter zur Begründung seiner Schlussfolgerungen die persönlichen Angaben schriftlich festhalten und im Rahmen des Gutachtens an die Entzugsbehörde weiterleiten würde (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. März 2012, IV-2011/168). Rekurrent; Gutachten; Recht; Verkehrsmedizinisch; Untersuchung; Rekurs; Drogen; Rekurrenten; Verkehrsmedizinische; Recht; Gutachter; Führerausweis; Vorinstanz; Alkohol; Person; Strassenverkehr; Begutachtung; Gutachtens; Fahreignung; Schlussfolgerung; Strassenverkehrs; Beurteilung; Formular; Berufs; Akten; Schlussfolgerungen; Relevante; Persönlichen; Gallen; Verkehrsmedizinischen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
84 I 217Staatsrechtliche Beschwerde wegen Art. 4 BV. Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss in einer Zivilrechtsstreitigkeit, die der Berufung an das Bundesgericht unterliegt? Kantonales Zivilprozessrecht; Willkür. Kann der Beklagte im Vaterschaftsprozess verpflichtet werden, sich einer anthropologisch-erbbiologischen Expertise zu unterziehen? Beschwerde; Expertise; Vater; Vaterschaft; Beschwerdeführer; Obergericht; Bundesgericht; Berufung; Zivilprozessrecht; Unterziehen; Vorschrift; Anthropologisch-erbbiologische; Erhoben; Kantons; Beweis; Beklagten; Staatsrechtliche; Verletzung; Zeuge; Eingriff; Obwalden; bereits; Expertin; Pflichten; Auslegung; Zwischenentscheid; Erhobene; Geltend; Vorschriften; Angeordnete

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WeibelKommentar, 2. Aufl., Zürich2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz