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Convenzione per la salvaguardia dei diritti dell’uomo e delle libertà fondamentali (EMRK)

Art. 18 EMRK dal 2022

Art. 18 Convenzione per la salvaguardia dei diritti dell’uomo e delle libertà fondamentali (EMRK) drucken

Art. 18 Limitazioni dell’uso di restrizioni ai diritti

Le limitazioni che, in base alla presente Convenzione, sono poste a detti diritti e libert? non possono essere applicate che per lo scopo per il quale sono state previste.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 18 Convenzione per la salvaguardia dei diritti dell’uomo e delle libertà fondamentali (EMRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEBK 2019 212Verwertbarkeit von BeweismittelnBeschwerde; Einvernahme; Beschwerdeführer; Person; Rechts; Rechte; Beschuldigte; Protokoll; Belehrung; Staatsanwalt; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Verwertbar; Nehmen; Aussage; Darauf; Beschwerdekammer; Befragung; Führt; Rechtsanwalt; Halten; Hätte; Zweite; Selbst; Verfahrens; Beweis
BEABS 2018 292Provisorische Pfändung (Art. 83 SchKG)Beschwerde; Pfändung; Betreibung; Beschwerdeführer; August; Provisorische; Rechtsöffnung; Gläubiger; Konkurs; Entscheid; Betreibungsamt; Pfändungsankündigung; Mittelland; Gläubigerin; Vollstreckbarkeit; Aufsichtsbehörde; Gericht; Verfahren; Bern-Mittelland; Fortsetzung; Schuldbetreibung; Mittelland; Bundesgesetz; September; Rechtsöffnungsentscheid; Vollstreckbar; Vorliegenden

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.100 (AG.2020.440)Verlängerung der Beweisantragsfrist; Ausübung Wahlrecht betreffend amtliche VerteidigungBeschwerde; Beschwerdeführer; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Amtliche; Werden; Verfügung; Verfahrens; Psychiatrisch; Entscheid; Psychiatrische; Möglich; Amtlichen; Beschwerdeführers; Begutachtung; Gericht; Bezüglich; Stellt; Appellationsgericht; Psychische; Erhoben; Ausreichend; Beschwerdeschrift; Verteidiger; Angefochtene; Gemäss; Vorliegen; Notwendig; Einzutreten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
123 I 25Art. 18 Abs. 1 der Verfassung vom 8. Juni 1986 des Kantons Solothurn (KV/SO); Anspruch auf richterliche Beurteilung im Kanton bei Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung? Zulässiges Rechtsmittel und Beschwerdelegitimation bei Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung (E. 1). Art. 18 Abs. 1 KV/SO, wonach jeder "Anspruch auf Rechtsschutz" hat, garantiert nicht in allen Verwaltungsstreitsachen den Zugang zu einem Gericht (E. 2). Recht; Rechtsschutz; Verwaltung; Richterliche; Gericht; Anspruch; Beschwerde; Rechtlich; Verfassung; Kanton; Rechtliche; KV/SO; Solothurn; Kantons; Verfassungsrat; Regierung; Rechtsschutzes; Entwurf; Aufenthalt; Beschwerdeführer; Schutz; Aufenthalts; Entscheid; Richterlichen; Rechtspflege; Rechtsschutzgarantie; Verfassungsrats; Zugang; Rechte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2010/42Ausdehnung der kantonalen WegweisungVollzug; Schweiz; Wegweisung; Behörde; Bundes; Verfahren; Rechtliche; Vollzugs; Ausländer; Recht; Urteil; Person; Asylverfahren; Beschwerde; Kanton; Vollzugshindernis; BVGer; Beschwerdeführer; Aufenthalt; Rechtlichen; Vollzugshindernisse; Zuständig; Asylgesuch; Vorbringen; Behörden; Aufenthalts; Prüfung; Praxis; Auslieferung
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