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BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 18 ATSG vom 2022

Art. 18 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 18 Höchstbetrag des versicherten Verdienstes

Für Sozialversicherungen mit Geldleistungen, die gesetzlich in Prozenten des versicherten Verdienstes festgesetzt sind, bestimmt der Bundesrat dessen Höchstbetrag.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 18 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE210035EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Einkommen; Kinder; Betreuung; Unterhalt; Richt; Unterhalts; Phase; Berufung; Partei; Betreuungsunterhalt; Parteien; Vorinstanz; Fahre; Obhut; Unterhaltsbeiträge; Recht; Über; Arbeit; Monatlich; Wohnung; Überschuss; Netto; Selbstständig; Angefochten; Urteil; Dispositiv; Selbstständige; Woche
ZHLE180044EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Kinder; Unterhalt; Betrag; Vorinstanz; Einkommen; Terhaltsbeiträge; Monatlich; Parteien; Bezahlt; Beruf; Ferien; Höhe; Fahre; Berufung; Arbeit; Unterhaltsbeiträge; Bezahlen; Gesuchsgegners; Stellung; Anzurechnen; Recht; Entscheid; Verfügung; Betreuung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2012/78EntscheidBeschwerdeergänzung und Eintreten auf Beschwerde zu Recht. Art. 6 Abs. 1 Beschwerde; UV-act; Unfall; Rechte; Rechten; Recht; Beschwerdeführerin; Sicherung; Unterschenkel; Patientin; Arbeit; Psychisch;Adäquanz; Behandlung; Psychische; Traumatisch; Suchung; Posttraumatisch; Kantons; Posttraumatische; Akten; Unfallfolge; Unfallfolgen; Schmerzen; Kantonsspital; Bericht; Beschwerdegegnerin
BSAL.2013.23 (SVG.2018.145)Anspruch auf eine ArbeitslosenentschädigungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Reicht; Anspruch; Sozialversicherungsgericht; Basel-Stadt; Leistung; Schiedsspruch; Werden; Verfügung; Theater; Gemäss; Beschwerdeführers; Beitragszeit; Monate; Gericht; Schreiben; Leistungen; Bundesgericht; August; Verfahren; Instruktionsrichter; Erfüllt; Statist; Partei; Mindestgrenze; Entscheid; Januar; Tätig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 16 (8C_569/2019)
Regeste
 a Art. 43 ATSG ; Art. 18 Abs. 1 UVV in der bis am 31. Dezember 2016 gültig gewesenen Fassung; Abklärung des Anspruchs auf Hauspflegeleistungen. Art. 43 ATSG statuiert keine Rechtspflicht, eine bestimmte Methode, genau definierte Verfahren oder Standards für die Abklärung hinsichtlich des individuell-konkreten Pflegebedarfs zu verwenden. Dafür bedürfte es einer spezifischen normativen Vorgabe, die nicht auf dem Weg der Rechtsprechung, sondern durch den zuständigen Verordnungsgeber zu schaffen wäre (E. 7.4).
Pflege; Beschwerde; Abklärung; Urteil; Medizinisch; Beschwerdeführer; Medizinische; Grundpflege; Hauspflege; Gericht; Unfall; Wäre; Kantonale; Minuten; Leistung; Erhoben; Rechtsprechung; Unfallversicherung; Vorgabe; Medizinischen; Verfahren; Erkannt; Pflegeleistung; RAI-HC; Bedarfs; Erhobene; Beschwerdegegnerin; Pflegebedarf; Vorkehren
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