
Art. 178 Surannaziun
1 La persecuziun dals delicts cunter l’onur surannescha en 4 onns. (1)
2 En quai che concerna l’extincziun dal dretg da purtar plant vala l’artitgel 31. (2)
(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 22 da mars 2002 (surannaziun da la persecuziun penala), en vigur dapi il 1. d’oct. 2002 (AS 2002 2986; BBl 2002 2673 1649).(2) Versiun tenor la cifra II 2 da la LF dals 13 da dec. 2002, en vigur dapi il 1. da schan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).
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Art. 178 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220264 | Mehrfache üble Nachrede | Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; E-Mail; Akten; Äusserung; Recht; Berufung; Revisor; Stockwerkeigentümer; Gericht; Beweis; Revisorin; Busse; Akteneinsicht; Person; Sachen; Verteidigung; Anklage; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Tatbestand; Urteil; Rechtsanwalt; Kosten; Vorinstanz; Wahrheit; Auflage |
ZH | UE180167 | Nichtanhandnahme | Staatsanwaltschaft; Kinder; Anzeige; Untersuchung; Recht; Nichtanhandnahme; Vater; Handlung; Sachverhalt; Verfahren; Verfahren; See/Oberland; Handlungen; Anzeige; Rechtspflege; Beschwerdeverfahren; Bundesgerichtsgesetzes; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschimpfung; Sinne; Zeitpunkt; Eröffnung; Verfahrens; Hinweis; Urteil; E-Mail; Empfang; Rechtsmittel |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2015.52 (AG.2019.876) | mehrfache Verleumdung (planmässig) und mehrfache Verleumdung (BGer 6B_59/2020 vom 30. November 2020) | Lehre; Lehrer; Gericht; Beruf; Berufung; Berufungskläger; Staat; Basler; Lüge; Gerichts; Recht; Mobbing; Staatsanwalt; Urteil; Bundesgericht; Titel:; Verleumdung; Akten; Lügen; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Ordner; Verfahren; Appellationsgericht; Staatsfunktionäre; Basel; Gericht |
BS | BES.2017.77 (AG.2018.209) | Ablehnung von Beweisanträgen und Verfahrenseinstellung | Beschwerdegegner; Akten; Verfahren; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gedenkstätte; Recht; Beschwerdegegners; Verfahrens; Beweis; Gericht; Verfahren; Eingabe; Einstellung; Gericht; Aussage; Aufnahmen; Person; Spende; Spenden; Video; Antrag; Anträge; Einstellungsverfügung; Beweisanträge |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
116 IV 80 | Art. 268 ff. BStP; Eintritt der absoluten Strafverfolgungsverjährung nach Ausfällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils; prozessuale Konsequenzen für die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde. Bei Eintritt der absoluten Strafverfolgungsverjährung nach Ausfällung eines freisprechenden letztinstanzlichen kantonalen Urteils kann mangels eines rechtlich geschützten Interesses des Beschwerdeführers auf die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde nicht eingetreten werden. | Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil; Verfahren; Eintritt; Urteils; Verjährung; Beschwerde; Verfolgungsverjährung; Verfolgung; Interesse; Ausfällung; Verfolgungsverjährung; Rechtsmittel; Kantonsgericht; Entscheid; Kantonsgerichtsausschusses; Beschwerdegegner; Konsequenzen; Interesses; Beschwerdeführers; Erwägungen; Verjährungsfrist; Prüfung; Betracht; Erhebung; üfen |
104 II 225 | Verletzung in den persönlichen Verhältnissen (Art. 28 ZGB). Unterbrechung der Verjährung bei Solidarität (Art. 136 Abs. 1 OR). 1. Solidarität im Sinne von Art. 50 Abs. 1 OR liegt nur vor, wenn jeder Schädiger vom Tatbeitrag des andern Kenntnis hat oder bei der erforderlichen Aufmerksamkeit haben könnte (E. 4a). 2. Art. 136 Abs. 1 OR ist nur bei echter Solidarität anwendbar (E. 4b). 3. Die gerichtliche Feststellung, eine Presseäusserung sei unwahr und verletze das Persönlichkeitsrecht des Klägers, kann als Mittel zur Beseitigung der Störung dienen (E. 5a). 4. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts endet mit dem Tod des Berechtigten. Die Persönlichkeitsgüter Verstorbener können nur von deren Angehörigen gewahrt werden, indem sich diese auf ihr eigenes Persönlichkeitsrecht stützen. Eintritt der Erben in die vom Verstorbenen angehobene Klage? (E. 5b). | Recht; Beklagten; Verjährung; Klage; Persönlichkeit; Klägers; Solidarität; Urteil; Feststellung; Schaden; Beseitigung; Rechtsanwalt; Vorinstanz; Persönlichkeitsrecht; Person; Erben; Sinne; Artikels; Handlung; Verhältnis; Äusserung; Verstorbenen; Sache; Berufung; Anspruch; Auffassung; Personen; Klägerschaft; Schadensverursachung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer, Lieber, Trechsel, Pieth | Praxis, 2. Auflage, Zürich | 2013 |