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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 176 CPP dal 2023

Art. 176 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 176 Rifiuto non lecito di deporre

1 Chi rifiuta di deporre senza averne il diritto è passibile di multa disciplinare e può essere obbligato ad assumere i costi e gli indennizzi causati dal rifiuto.

2 Se persiste nel rifiuto, egli è esortato ancora una volta a deporre sotto la comminatoria di cui all’articolo 292 CP (1) . In caso di nuovo rifiuto, si procede penalmente nei suoi confronti.

(1) RS 311.0

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 176 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210226Mord etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Recht; Urteil; Ische; Recht; Vorinstanz; Person; Sinne; Aussage; Mutter; Beweis; Gericht; Verfahren; Gutachten; Amtlich; Einvernahme; Berufung; Amtliche; Staatsanwalt; Verteidigung; Dossier; Essen; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Verfahren; Opfer
ZHUE140345NichtanhandnahmeBeschwerde; Schwerdegegner; Arbeit; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Arbeitszeit; Nichtanhandnahme; Rechtlich; Staatsanwaltschaft; Recht; Kanton; Bestimmungen; Gesundheit; Wirtschaft; Befragung; Arbeitnehmer; Aussage; Ruhezeit; Gesundheitsschutz; Aussagen; Verhalten; Untersuchung; Rechtlichen; Mutmasslichen; Kantons; Arbeitszeitüberschreitungen; Liegenden; Arbeitsgesetz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 I 455Art. 3 und 13 EMRK, Art. 10 Abs. 3 BV, Art. 88 OG; erniedrigende Behandlung, Untersuchung. Wer in vertretbarer Weise behauptet, von einem Polizeibeamten erniedrigend behandelt worden zu sein, hat Anspruch auf eine wirksame und vertiefte amtliche Untersuchung (E. 1.2.5). Anspruch im vorliegenden Fall verletzt (E. 2). Beschwerde; Polizei; Beschwerdeführer; Polizeibeamte; Klage; Anklagekammer; Polizeibeamten; Rechtlich; Untersuchung; Recht; Verletzung; Opfer; Beschwerdeführers; Urteil; Wirksame; Beamte; Verfahren; Verfahren; Entscheid; Akten; Staat; Verletzungen; Kanton; Gallen; Recueil; Gericht; CourEDH; Anhaltung; Beamten
96 I 521Rechtsverweigerung durch überspitzten Formalismus im Strafprozess Enthält eine Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des im Zusammenhang mit der Berufungserklärung zu leistenden Kostenvorschusses lediglich einen Hinweis auf entsprechende gesetzliche Bestimmungen, und setzt die obere Instanz dem Rechtssuchenden, der den erforderlichen Vorschuss nicht rechtzeitig geleistet hat, keine Nachfrist an, so macht sie sich einer Rechtsverweigerung durch überspitzten Formalismus schuldig, wenn sie auf das Rechtsmittel nicht eintritt mit der Begründung, der Kostenvorschuss sei nicht vorschriftsgemäss geleistet worden. Berufung; Rechtsmittel; Vorschuss; Kreisgericht; Kostenvorschuss; Gericht; Urteil; Partei; Oberwallis; Prozess; Bundesgericht; Gerichtskosten; Parteien; Zahlung; Rechtsmittelbelehrung; Beschwerde; Formalismus; Burgener; Vorschusses; Visp; Zahlungsfrist; Nichtleistung; Geleistet; Rechtssuchende; Höhe; Erblickt; Tarif; Berufungserklärung; Vorschusspflicht; Kanton
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