Art. 176 SCC from 2024

Art. 176 General provision
Verbal defamation, whether wilful or not, is regarded as the equivalent of defamatory statements made in writing, in pictures, by gestures or in any other manner.
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Art. 176 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB110702 | mehrfache Verleumdung | Beschuldigt; Beschuldigte; Ankläger; Beschuldigten; Verfahren; Vorinstanz; StPO/ZH; Entschädigung; Klage; Verhalten; Berufung; Recht; Verfahrens; Verfahren; Urteil; Anklage; Anklägers; Beiträge; Einleitung; Verfahrens; Internet; Gericht; Drittel; Entschädigungsfolge; Verschulden; Gericht; Persönlichkeit; Recht; Satzteil |
SZ | STK 2021 10 | mehrfache üble Nachrede, Beschimpfung, mehrfache Verletzung des Schriftgeheimnisses, versuchte Nötigung | Privatklägerin; Beschuldigte; Restaurant; U-act; Beschuldigten; Hotel; Person; Recht; KG-act; Brief; Recht; Sinne; Schlüssel; Vi-act; Briefe; Urteil; Nötigung; Beruf; Schaden; Berufung; Vertrag; Anklage; Vertrags; Verfahren; Geldstrafe; Gericht |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2015.61 (AG.2017.686) | mehrfacher übler Nachrede | Berufung; Berufungskläger; E-Mail-Schreiben; Basel; Universität; Gericht; Privatkläger; Beweis; Gericht; Zuständig; Zuständigkeit; Anklage; Recht; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Berufungsklägers; Person; Äusserung; Verfahren; Zusammenhang; Vorwurf; Recht; Urteil; Über; Sachverhalt; ändige |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 97 | Art. 162 und 178 lit. f StPO; Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren. Eine Person, die in einem getrennten Verfahren für die abzuklärende oder eine damit in Zusammenhang stehende Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist grundsätzlich in analoger Anwendung von Art. 162 ff. StPO als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen (E. 2 und 3). | Person; Verfahren; Auskunftsperson; Zeuge; Zeugin; Verfahrens; Aussage; Verfahren; Einvernahme; Recht; Urteil; Prozess; Verurteilung; Bundesgericht; Personen; Zeugen; Hinweis; Zusammenhang; Aussagen; Entscheid; Auslegung; Gesetzgeber; Freispruch |
116 III 10 | Arrest für Unterhaltsansprüche (Art. 93, 275 SchKG). In das Existenzminimum des Schuldners darf nur eingegriffen werden, wenn der Arrest von unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern des Schuldners verlangt wird. Demgegenüber ist dieser Eingriff unzulässig, wenn als Gläubiger das Gemeinwesen auftritt, das sich den Unterhaltsanspruch gestützt auf Art. 289 Abs. 2 ZGB hat abtreten lassen - und dies selbst dann, wenn dem Schuldner vorzuwerfen wäre, dass er bei gutem Willen ein höheres Einkommen erzielen könnte. | Unterhalt; Existenz; Arrest; Existenzminimum; Eingriff; Schuldner; Obergericht; Einkommen; Notbedarf; Gläubiger; Schuldners; Rechtsprechung; Unterhaltspflicht; Schuldbetreibung; Konkurs; Rekurrent; Schuldbetreibungs; Gemeinwesen; Rekurrenten; Über; Aufsichtsbehörde; Beschluss; Kantons; Willen; Betreibung; Notbedarfs |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Andreas Donatsch | 18. Aufl., Zürich | 2010 |