LEF Art. 175 -

Einleitung zur Rechtsnorm LEF:



Art. 175 LEF dal 2025

Art. 175 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 175 Momento dell’apertura del fallimento

1 Il fallimento si considera aperto dal momento in cui è dichiarato.

2 Il giudice stabilisce tale momento nella sentenza.


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Art. 175 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190145KonkurseröffnungKonkurs; Schuldner; Zustellung; Entscheid; Dietikon; Konkurseröffnung; Gläubigerin; Verfahren; Gericht; Zahlung; Konkursamt; Vorladung; Betreibungsamt; SchKG; Vorinstanz; Auflage; Parteien; Schuldners; Publikation; Einzelgericht; Recht; Konkursamtes; Konkursgericht; Konkursbegehren; Bezirksgericht; Postsendung; Urteil; Hinweis
ZHPS180223KonkurseröffnungKonkurs; Handelsregister; Konkurse; Konkurseröffnung; Richt; SchKG; HRegV; Mitteilung; Schuldner; Mitteilungen; Publikation; Handelsregisteramt; Schutz; Publikums; Obergericht; Konkursgericht; Rechtsmittel; Eintragung; Urteil; Schuldnerin; Aufsicht; Kanton; Konkurses; Tatsachen; Zusammenhang; Konkursiten; Konkursgerichte; öffnete
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2015/9Entscheid Art. 52 Abs. 3 AHVG. Absolute Verjährung. Die fünfjährige Frist für die absolute Verjährung beginnt mit der Eröffnung des Konkurses über die Arbeitgeberin - und nicht erst bei Auflage des Kollokationsplans - zu laufen. Bei drohendem Eintritt der absoluten Verjährung hat die Ausgleichskasse deshalb vorsorglich eine Schadenersatzverfügung zu erlassen (E. 2 mit Hinweisen) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. September 2016, AHV 2015/9).Entscheid vom 1. September 2016 Schaden; Konkurs; Verjährung; Schadenersatz; Konkurseröffnung; Zeitpunkt; Recht; Einsprache; Verjährungsfrist; Ausgleichs; Ausgleichskasse; Sozialversicherung; Arbeitgeber; Parteien; Schadenersatzverfügung; Beiträge; Sozialversicherungsanstalt; Entscheid; Frist; Gallen; Schadenersatzforderung; Arbeitgeberin; Forderung; Eintritt; Kollokationsplan; Parteientschädigung; öffnet
AGAGVE 2017 99 Art. 51 Abs. 1 lit. a, Art. 52 Abs. 1 AVIG; Art. 5 Abs. 2 AHVG; Art. 7AHVVFällt ein Arbeitgeber nach einer ordentlichen Kündigung, infolge welcherder Arbeitnehmer seine Restferien bezieht, in Konkurs, besteht Anspruchauf Insolvenzentschädigung bis zur Eröffnung des Konkurses. Ferienzuschläge sind dabei... Arbeit; Ferien; Insolvenzentschädigung; Arbeitgeber; Konkurs; Arbeitsverhältnis; Arbeitsverhältnisses; Versicherungsgericht; Monatslohn; Anspruch; Abgeltung; Konkurseröffnung; Arbeitnehmer; Zeitpunkt; Arbeitgebers; Person; Lohnforderung; Arbeitgeberin; Sozialversicherungsrecht; Kündigung; Restferien; Obergericht; Abteilung; Konkurses