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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 174 StGB vom 2023

Art. 174 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 174 Verleumdung

1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet,wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 Abs. 16 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.3. Zieht der Täter seine Äusserungen vor dem Richter als unwahr zurück, so kann er milder bestraft werden. Der Richter stellt dem Verletzten über den Rückzug eine Urkunde aus.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 174 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220265Mehrfache BeschimpfungSchuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Instanz; Beschuldigten; Beschimpfung; Vorinstanz; Prot; Privatklägerin; Berufung; Privatklägerinnen; Urteil; Tagessätze; Geldstrafe; Verfahren; Recht; Mehrfache; Spanner; Äusserung; Staatsanwaltschaft; Barschaft; Verhalten; Beschimpfungen; Dispositiv; Tagessätzen; Sinne; Einsatzstrafe; Untersuchung; See/Oberland
ZHUE210243NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Person; Bundesgericht; Hinweis; Bundesgerichts; Beschwerdegegnerin; Hinweise; Rechtsmittel; Präsident; Verletzt; Verfahren; Hinweisen; Sendungen; Schweiz; Urteil; Verleumdung; Anzeige; Nichtanhandnahme; Interesse; Brand; Sachen; Schädigung; Personen; Verein; Äusserung; Sprengstoffanschläge
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.61 (AG.2017.686)mehrfacher übler NachredeLäge; Berufung; Berufungskläger; E-Mail-Schreiben; Basel; Recht; Gericht; Universität; Privatkläger; Beweis; Antrag; Gericht; Zuständig; Zuständigkeit; Urteil; Verfahren; Anklage; Recht; Schuldig; Staatsanwaltschaft; Berufungsklägers; Vorinstanz; Person; Äusserung; Verfahren; Vorwurf; Zusammenhang; üble; Über
BSSB.2015.52 (AG.2017.447)mehrfache Verleumdung (planmässig), mehrfache Verleumdung, mehrfache harte Pornografie, Rassendiskriminierung, mehrfache falsche Anschuldigung sowie Irreführung der Rechtspflege (BGer 6B_976/2017 vom 14.11.18)Berufung; Kläger; Berufungskläger; Lehre; Lehrer; Gericht; Ordner; Titel:; Schuldig; Berufungsklägers; Recht; Staatsanwalt; Recht; Staatsanwaltschaft; Akten; Verleumdung; Gerichts; Mehrfache; Urteil; Blogs; Blogch; Person; Bundesgericht; blogspotcom; Vorinstanz; Mobbing; Anschuldigung; Basler; Regie
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 130 (2C_576/2016)Art. 55 StHG; Art. 241 Steuergesetz/VD; Verletzung von Verfahrensplichten, Verhältnis zwischen einer Ordnungsbusse für die Kantons- und Gemeindesteuern und jener für die direkte Bundessteuer. Anwendbare Bestimmungen und Beurteilungsspielraum des Bundesgerichts (E. 2). Die Ordnungsbusse wegen Verletzung von Verfahrenspflichten (Art. 55 StHG) ist eine strafrechtliche Sanktion, die nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen, namentlich Art. 47 StGB, zu bemessen ist. Ihre Höhe ist anhand der mutmasslichen Steuerfaktoren festzulegen und unter Einbezug der Lenkungswirkung, den die Busse haben muss. Da die kantonalen und kommunalen Steuern in der Regel höher sind als die direkte Bundessteuer, ist es in diesem Rahmen zulässig, für erstere eine höhere Busse auszusprechen als für letztere (E. 3). Amende; Impôt; Canton; L'amende; Consid; Montant; Cantonal; L'IFD; Fédéral; Fiscal; Arrêt; Cit; être; Obligation; Contribuable; Celle; Impôts; Direct; Fiscale; Même; Droit; Tribunal; D'impôt; Avoir; été; éléments; Cadre; Amendes; Peine; Cantonale
137 III 534 (5A_534/2011)Art. 649b Abs. 1 ZGB; Ausschluss aus der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer; Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Ein Mitglied der Stockwerkeigentümergemeinschaft, das selbst in grober Weise rechtliche und moralische Regeln des Gemeinschaftsverhältnisses missachtet, kann nicht geltend machen, die Fortsetzung der Gemeinschaft mit einem anderen, sich gemeinschaftswidrig verhaltenden Mitglied sei ihm nicht zuzumuten (E. 2). Beschwerde; Mitglied; Gemeinschaft; Beschwerdeführer; Ausschluss; Gemeinschaftswidrig; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Verhält; Verhalten; Beschwerdegegnerin; Miteigentümer; Obergericht; Stockwerkeigentum; Urteil; Partei; Klage; Beschwerdeführers; Mitgliedes; Verhaltende; Zumutbar; Verhaltenden; Parteien; Verkauf; Verhalten; Stockwerkeigentums; Luzern; Schwere

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2020.249Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Ausstand von Mitgliedern der Beschwerdekammer (Art. 59 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 56 StPO). Ausstand der Bundesanwaltschaft (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO).Richt; Bundes; Beschwerde; Aufsicht; Randziffer; Staatsanwalt; Andrea; Bundesgericht; Amtsgeheimnis; Recht; Aufsichtsbericht; Gericht; Bundesgerichts; Recht; Ausstand; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Richter; Amtsgeheimnisverletzung; Parlament; Verfahren; Verwaltungskommission; Rechtlich; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Anzeige; Person
BB.2020.97Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO). Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).
Bundes; Beschwerde; Verfügung; Anzeige; Gericht; Anzeigeerstatter; Recht; Verfahren; Produkt; Zuständigkeit; Verfahren; Anzeige; Partei; Amtsmissbrauch; Stammdaten; Kanton; Zuständig; Nichtanhandnahme; Absatz; Sache; Gerichtsstand; Erlebt; Bundesstrafgericht; Sachverhalt; Wettbewerb; Entscheid; Stellung; Produkte; Beschwerdeführer; Verfahrens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, LieberPraxiskommentar, 2. Auflage 2013
RiklinBasler Kommentar, Strafgesetzbuch II2007
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