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Loi sur l’agriculture (LAgr)

Art. 17 LAgr de 2024

Art. 17 Loi sur l’agriculture (LAgr) drucken

Art. 17 Importation Droits de douane ? l’importation

Les droits de douane ? l’importation doivent être fixés compte tenu de la situation de l’approvisionnement dans le pays et des débouchés existant pour les produits suisses similaires.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-715/2020DatenschutzVerordnung; Beschwerde; Daten; Schlachtgewicht; Einsicht; TVD-Verordnung; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Recht; Person; Personen; Bundesrat; Einsichtsrecht; Gesetze; Bundesverwaltungsgericht; Enthalten; Gesetzes; Zweck; Bekanntgabe; Sinne; Urteil; Regel; Transparenz; Verfügung; Regelung; Grundlage; Tierhalter; Verletzung; Gehör
B-2179/2019Direktzahlungen und Ökobeiträge Vorinstanz; Beschwerde; Nährstoffbilanz; Beschwerdeführer; Betrieb; Wegleitung; Zuchtschweine; Bilanz; Erfassung; Kürzung; Praxis; Suisse-Bilanz; Betriebsspiegel; Urteil; Futter; Vertrauen; Lungen; Kategorie; Zahlung; Anforderungen; Ratio; Ferkel; Auflage; Tierbestand; Direktzahlungen; Durchschnittlich; Futterbilanz; Anforderungen; Deklaration
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