Art. 168 SCC from 2025

Art. 168 Subornation in enforcement proceedings (1)
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Art. 168 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS140095 | Bezahlung der kollozierten Forderung (Beschwerde über ein Konkursamt) | Gläubiger; Konkurs; Kollokationsplan; Zahlung; Forderung; Konkursverwaltung; Verfügung; SchKG; Interesse; Stimm; Konkursamt; Streichung; Recht; Gläubigerin; Interessen; Betrag; Verfügungen; Vorinstanz; Geschenk; Stimme; Entscheid; Konkursgläubiger; Bundesgericht; Verfahren; Kollokationsprozess; Beschwerdegegnerinnen |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
126 IV 5 | Art. 72 Ziff. 2 StGB; Unterbrechung der Verjährung. Unterbricht die Eröffnung des Strafverfahrens die Verjährung? Frage offen gelassen, da gleichzeitig mit der Eröffnung des Strafverfahrens ein Haftbefehl erlassen wurde und das Gesetz den Erlass eines Haftbefehls als Unterbrechungsgrund ausdrücklich nennt (E. 1). Art. 164 Ziff. 1 Abs. 3 und Ziff. 2 StGB; Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, Veräusserung von Vermögenswerten gegen eine Leistung mit offensichtlich geringerem Wert. Der Dritte, der die Vermögenswerte erwirbt, bleibt in den Grenzen der notwendigen Teilnahme straflos (E. 2). | Vermögens; Verjährung; Gläubiger; Recht; Schuld; Recht; Konkurs; Schuldner; Teilnahme; Vorinstanz; Urteil; Erwerb; Veräusserung; Schweiz; Verfahren; Eröffnung; Leistung; Vermögenswerte; Forderungspaket; Handlung; Hinweis; Unterbrechung; Hinweisen; Gesetzbuch; Haftbefehl; Schaden; Konkurses; Täter; Verjährungsfrist |